Werbeverbot für Abtreibungen FDP, Linke und Grüne wollen gegen Paragraf 219a klagen
Berlin · FDP, Grüne und Linke bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen vor.
Unter Federführung der FDP soll dabei zunächst ein Gutachten erstellt und ein Prozessbevollmächtigter gefunden werden. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag).
„Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten“, erklärte Thomae. Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. „Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen.“ In der vergangenen Woche hatte der Bundestag beschlossen, dass Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Der neugefasste Paragraf 219a Strafgesetzbuch verbietet Ärzten auch zu veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition kritisieren das scharf.
„Der Paragraf 219a führt weiterhin praktisch zu einem weitgehenden Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche“, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur. „Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, uns gemeinsam mit FDP und Grünen auf ein Klageverfahren zu verständigen.“
„Für uns Grüne ist das Gesetz falsch, und es bleibt falsch“, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws. „Wir müssen Rechtssicherheit herstellen mit allen Mitteln. Deshalb sind wir als Grüne offen für den Weg einer Klage und prüfen nächste Schritte.“ Für eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.