Antrag in Karlsruhe Flüchtling aus Togo legt Verfassungsbeschwerde ein

Mannheim (dpa) - Der Fall eines Asylsuchenden aus Togo, der unter großem Widerstand aus einer Unterkunft in Ellwangen abgeholt wurde, liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

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Der Anwalt des Mannes reichte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Zuvor hatte „Focus Online“ berichtet.

Mit der Beschwerde solle die Abschiebung des Togoers verhindert und seine Freilassung aus der Abschiebehaft erreicht werden, wurde Anwalt Engin Sanli zitiert. Sein Mandant sei in seinen Grundrechten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit in Einzelfällen schon einmal Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet der Anwalt laut eigener Aussage am Montag. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am vergangenen Dienstag einen Eilantrag abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebung freigemacht. Rechtsmittel dagegen sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts nicht möglich.

Trotzdem war der Anwalt in Beschwerde gegangen. Diese Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dagegen wurde nun zurückgezogen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Grund dafür sei der Justiz nicht bekannt.

Der Flüchtling sitzt im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge darf er nach Italien abgeschoben worden. Der Fall hat erhebliche Diskussionen ausgelöst. Nachdem ein erster Abholungsversuch des Togoers am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt.