Friedrich will illegale Armutseinwanderer „rausschmeißen“
Luxemburg (dpa) - Viele deutsche Kommunen klagen über Armutseinwanderer aus Bulgarien und Rumänien. Der Vorwurf: iele missbrauchten die Sozialsysteme. Die Bundesregierung will jetzt schärfer dagegen vorgehen.
Den Kommunen reicht das nicht, sie fordern mehr Geld.
Wer Sozialleistungen missbrauche, werde künftig ausgewiesen und mit Einreiseverbot belegt, kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg an.
Hintergrund des Streits um Armutseinwanderer sind zunehmende Klagen deutscher Kommunen über eine wachsende Zahl von Einwanderern aus Rumänien und Bulgarien - zumeist Roma. Diese kommen offenbar gezielt nach Deutschland, um Sozialleistungen zu beantragen. Ob die Zahl der Fälle tatsächlich wächst, ist zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission allerdings umstritten.
In Deutschland sorgt das Thema für eine heftige Kontroverse. Die Kommunen fordern mehr Geld von Bund, Ländern und der EU. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) nannte Friedrichs Pläne unzureichend: „Mit Ausweisung und mit markigen Sprüchen à la Friedrich werden wir das Problem nicht los“, sagte Link im Radiosender „WDR 5“. Es sei mehr Geld nötig, um den Migranten Bildung und Sozialleistungen anzubieten. Viele Kinder der Armutseinwanderer kämen gänzlich ohne Schulbildung nach Deutschland. Duisburg ist eine der am stärksten betroffenen Kommunen.
Friedrich hielt dem Sozialdemokraten Link entgegen: „Wenn der Duisburger Oberbürgermeister sagt, er will Geld haben, damit er alle auf sozusagen deutschem Sozialhilfeniveau in Duisburg verköstigen kann, dann kommen wir eben irgendwann mal an Grenzen.“
Der Innenminister betonte, wer illegal tätig sei, „soll bitte wieder dahin zurück, wo er herkommt“. Die Polizei könne dies kontrollieren. „Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, dann kann man ohne großes Federlesen sie wieder rausschmeißen.“ Einreisesperren könnten verhindern, dass die Ausgewiesenen wiederkämen. Die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass solche Sanktionen beim Missbrauch von Sozialleistungen nach EU-Recht erlaubt seien.
Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 erlaubt einem Staat, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht anderer EU-Bürger „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ zu beschränken (Artikel 27). Sanktionen gegen Betrüger sind somit zugelassen, Details aber unklar. Die EU-Kommission verweist darauf, dass Betrüger aus einem Land verwiesen werden dürfen, dies müsse aber aufgrund individueller Entscheidungen geschehen und dürfe keine ganzen Personengruppen betreffen.
Der Deutsche Städtetag hatte jüngst vor einer Gefährdung des sozialen Friedens in den Städten gewarnt. Der Vorwurf lautet, dass diese EU-Bürger die Freizügigkeit der Union ausnutzen, um in einem anderen Mitgliedsland Sozialleistungen zu beantragen
Genaue Zahlen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Friedrich sagte: „Ich bin ja nicht das Statistische Irgendwas-Amt.“ Die EU-Kommission verlangt konkrete Belege für Schwierigkeiten. „Wir haben noch keinerlei Zahlen oder Beispiele dazu erhalten, die aber notwendig wären, um zu zeigen, was genau das Problem ist“, kritisierte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Sie mahnte jedoch: „Die Freizügigkeit der EU-Bürger steht nicht zur Debatte.“
Von den Grünen im Bundestag kam Kritik. Grünen-Sprecherin Viola von Cramon kritisierte, Friedrichs Auftritte seien „rechtes Wahlkampfgetöse“. Der Innenminister müsse „endlich konkrete Hinweise für seine populistischen Thesen liefern“.