Amtsgericht Hamburg G20-Urteil: Zwei Jahre und sieben Monate Haft für Flaschenwurf

Hamburg (dpa) - Im ersten Prozess um die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg ist das Gericht mit seinem Urteil deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte einen 21-Jährigen aus den Niederlanden zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft.

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Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil. Der Angeklagte wurde des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner Festnahme hatte er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.

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Der Richter begründete sein überraschend hartes Urteil auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen. Diese sei vor dem G20-Gipfel am 30. Mai in Kraft getreten. Der Einsatz der Polizisten, die eine Spontandemonstration begleitet hatten, sei eine solche normale Diensthandlung gewesen. Gerichte hätten sich mit ihren Entscheidungen vor jene Menschen zu stellen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Schutz gestellt worden seien. „Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder - wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen - für erlebnisorientierte Gewalttäter“, sagte der Richter. Wegen überaus milder Urteile in der Vergangenheit sei der Strafrahmen vom Gesetzgeber heraufgesetzt worden.

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Eine der Flaschen hatte den 30 Jahre alten Bereitschaftspolizisten aus Berlin am Helm getroffen, die andere am Bein. Er erlitt Schmerzen am Kopf, ließ sich aber nicht behandeln oder krankschreiben. Er konnte den 21-Jährigen anschließend festnehmen. Dabei wurde der junge Mann aus Amsterdam im Gesicht verletzt. Ein Kollege (34) hatte die Flaschenwürfe beobachtet und die Festnahme mit abgesichert.

Die beiden Beamten gehörten zu einer Hundertschaft, die zur Begleitung der linksautonomen Demonstration „Welcome to Hell“ an dem Tag aus Berlin gekommen war. Tausende Kundgebungsteilnehmer am Fischmarkt hatten wegen der Bildung zweier Schwarzer Blöcke nicht durch die Stadt ziehen dürfen. Nach Ausschreitungen und dem Eingreifen der Polizei war sie für beendet erklärt worden. Anschließend bildeten sich Spontandemonstrationen, wie sie die beiden Beamten vor Gericht beschrieben.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer erklärt, dass die Identität des Angeklagten nicht zweifelsfrei geklärt sei. Er habe in einer Gruppe von unter 15 Personen gestanden und könne sich wegen dieser geringen Zahl gar nicht des Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Die „Embryonalhaltung“ sei eine Schutzreaktion gewesen. Ihr nicht vorbestrafter Mandant habe sich aus Angst zusammengekrümmt. Die Staatsanwältin hatte zur Begründung ihrer Strafforderung auf die Bedeutung der Generalprävention hingewiesen. Die Abschreckung potenzieller weiterer Täter sei dringend erforderlich.

Der Richter pflichtete der Verteidigerin bei, die das Gericht ermahnt hatte, nicht den politischen Forderungen nach harten Strafen, wie sie auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) erhoben hatte, nachzugeben. Es gehe nicht darum, die „törichten Forderungen“ von Politikern zu erfüllen, betonte er.

Die Linksfraktion in der Bürgerschaft warf dem Richter gleichwohl vor, der Vorgabe von Scholz zu folgen. „Sollten die Richter_innen in den anstehenden weiteren Verfahren ebenfalls derart absurd hohe Strafen verhängen, wäre das ein besorgniserregender und nicht hinnehmbarer Angriff auf die Grundrechte“, erklärte der justizpolitischer Sprecher der Fraktion, Martin Dolzer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter selbst sagte, er gehe davon aus, dass die Verteidigung Berufung einlegen werde. Zuschauer und Angeklagter verabschiedeten sich mit erhobener Faust.