Augsburg Gericht entscheidet über Klage gegen Hausverbot für AfD-Chefin Petry

Augsburg (dpa) - Das Augsburger Verwaltungsgericht will heute entscheiden, ob das von der Stadt Augsburg ausgesprochene Hausverbot für AfD-Chefin Frauke Petry rechtmäßig ist.

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Petry hat wegen des gegen sie verhängten Hausverbots für das historische Augsburger Rathaus einen Eilantrag bei dem Gericht eingereicht.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) will nach den umstrittenen Schusswaffen-Äußerungen der Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD verhindern, dass Petry am Freitagabend beim AfD-Neujahrsempfang im Rathaus sprechen kann.

Deswegen hat er am Montag das Hausverbot erlassen. Gribl betont die Bedeutung des Rathauses für die Stadt Augsburg, die sich als Friedensstadt sieht und einen Friedenspreis vergibt.

Aus Protest gegen den Auftritt von Petry hat der OB für Freitag auch eine Stadtrats-Sondersitzung angesetzt, die eine Etage über dem AfD-Empfang im Goldenen Saal des Rathauses stattfinden soll. Auf dem Rathausplatz soll es zudem eine Mahnwache gegen Rechtspopulismus geben.