Gericht vertagt Entscheidung über Elbvertiefung
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die umstrittene Elbvertiefung vertagt. Bevor über die Klagen von Umweltverbänden entschieden werden könne, müssten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) offene Fragen zum EU-Recht beantwortet werden, erklärten die Leipziger Richter.
Die Umweltverbände BUND und Nabu hatten gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Elbvertiefung geklagt (Az.: BVerwG 7 A 14.12 und 7 A 15.12). Sie sehen zahlreiche Verstöße gegen das Gewässer- und Artenschutzrecht.
Hamburg will die Elbe bis zur Mündung in die Nordsee vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können.
Die Bundesrichter in Leipzig hatten schon in der mündlichen Verhandlung im Juli erklärt, dass Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie „entscheidungserheblich“ seien. Ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung hatte das Gericht dem EuGH vorgelegt. Dessen Entscheidung steht noch aus.