Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
Straßburg (dpa) - Die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher bleibt in Deutschland trotz der jüngsten Reform juristisch umstritten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Bundesrepublik erneut in vier Fällen und kritisierte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Weil zahlreiche Fällen weiter umstritten sind und angefochten werden, könnten die Gerichte gezwungen sein, weitere Täter freizulassen. In Berlin kommen nach einer Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag drei verurteilte Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung frei.
Die jetzt verhandelten Fälle lagen zeitlich vor der im Januar in Kraft getretenen Reform der Sicherungsverwahrung. Juristen und Politiker leiten aus den Urteilen dennoch Schlüsse für die Neuregelung ab und sehen Teile der jüngsten Reform auf der Kippe.
Ein Fall aus Bayern betraf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nicht im Urteil, sondern erst am Ende der Haftzeit angeordnet worden war. Das hätte so nicht geschehen dürfen, erklärten die Straßburger Richter. Der 76 Jahre alte Kläger war nach Verbüßung einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in Sicherheitsverwahrung genommen worden, weil er als hochgradig rückfallgefährdet galt. Heute ist er in einer psychiatrischen Anstalt, in der er nach dem neuen Urteil auch bleiben wird. Vier vergleichbare Fälle sind noch in Straßburg anhängig.
In Deutschland sitzen derzeit etwa 20 Häftlinge in nachträglicher Sicherungsverwahrung, die juristisch äußerst umstritten ist. Für Neufälle hat die Bundesregierung diese Maßnahme mit ihrer jüngsten Reform abgeschafft. Für Menschen, die vor der Reform in Haft saßen, ist sie aber theoretisch noch möglich. Nach Einschätzung des Tübinger Rechtswissenschaftlers Jörg Kinzig gibt es in dem nun ergangenen EGMR-Urteil Hinweise darauf, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung generell nicht zulässig ist.
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ein „untaugliches Instrument“. „Sie hat nicht mehr Sicherheit geschaffen und hat zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen“, sagte die Ministerin zum Urteil. Nun sei es Sache deutscher Gerichte, „die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen“. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, meint, auch nach den jüngsten Urteilen gebe es keinen „gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Die Koalition habe bereits die Konsequenzen aus EGMR-Urteilen gezogen.
Kinzig sagte, das Gericht habe zwar jetzt in einem Fall entschieden, in dem es um ein bayerisches Gesetz gegangen sei. Das 2004 eingeführte Bundesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gehe aber nach gleichem Muster vor. „Das Urteil hat mit Sicherheit Bedeutung über den bayerischen Fall hinaus.“ Er gehe davon aus, dass der EGMR in folgenden Fällen, in denen es um die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Bundesrecht geht, ähnlich entscheiden werde.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) betonte dagegen, aus dem Urteil lasse sich für die nachträgliche Sicherungsverwahrung „noch nicht zwingend etwas ableiten“. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der „Welt“ (Freitag), eine grundsätzliche Klärung der nachträglichen Sicherungsverwahrung stehe weiter aus. „Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht.“
Die drei anderen nun behandelten Fälle betrafen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus. Der EGMR knüpfte dabei an sein Urteil aus dem Dezember 2009 an. Darin hatte er bereits erklärt, dass eine Sicherungsverwahrung, die per Gesetz zunächst auf maximal zehn Jahre beschränkt war, nicht rückwirkend verlängert werden darf. Den drei Beschwerdeführern sprach Straßburg ein Schmerzensgeld von insgesamt 125 000 Euro zu. Sechs ähnlich gelagerte Fälle sind in Straßburg noch anhängig.
In Deutschland kamen nach dem EGMR-Urteil von 2009 einige Häftlinge frei. Die Bundesregierung versucht mit ihrer Neuregelung, einen Teil dieser Täter wieder unterzubringen - vorausgesetzt, sie sind „psychisch gestört“. Kritiker wie der Linke-Politiker Wolfgang Neskovic sehen sich mit den jüngsten EGMR-Urteilen bestätigt, dass dieser deutsche Weg nicht mit Europarecht vereinbar sei. Insgesamt sind in Straßburg noch mehr als 30 Fälle anhängig, die die Sicherungsverwahrung im weitesten Sinn betreffen.
Das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag über die Freilassung von drei verurteilten Sexualstraftätern aus der Sicherungsverwahrung. Ein 58 und ein 66 Jahre alter Mann werden nach einer Mitteilung des Kammergerichts ab Februar beziehungsweise März entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Bei einem 50 Jahre alten Mann wird die Sicherungsverwahrung ab März auf Bewährung ausgesetzt. Auch er wird anschließend mit Hilfe der Führungsaufsicht überwacht. Alle Männer waren wegen Sexualstraftaten verurteilt und anschließend über zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung untergebracht worden.