Gesetzesänderungen für die Bürger ab Mai
Berlin (dpa) - Zum 1. Mai sind mehrere wichtige Änderungen für die Bürger in Kraft getreten. So kann in gefragten Wohngegenden der Mietpreisanstieg etwas stärker begrenzt werden.
Zudem startet ein Förderprogramm für Sonnenstromspeicher und ein millionenschwerer Fonds für Missbrauchsopfer. Und bald wird Lottospielen teurer. In Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort ein sehr strenges Rauchverbot.
MIETPREIS-BREMSE: Eine Änderung des Mietgesetzes räumt den Ländern einen Spielraum für eine Begrenzung des Preisanstiegs bei bestehenden Mietverhältnissen ein. Demnach kann die Erhöhung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Bisher liegt diese Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent. Die neue Deckelung gilt aber nur für bestehende Mietverhältnisse in gefragten Städten oder Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel. Unter anderem Berlin will dies umsetzen. Bei Neuvermietungen gilt hingegen weiterhin keine Obergrenze.
KEINE MIETMINDERUNG MEHR: Mieter können bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm und Schmutz nicht mehr mindern. Jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen wie bisher auf die Mieten umgelegt werden. Mit der Regelung sollen auch Mieter von sinkenden Energiekosten profitieren - 40 Prozent der Energie wird in Gebäuden verbraucht.
MIETNOMADEN/KÜNDIGUNG: Zahlen „Mietnomaden“ keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann zudem künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Der Vermieter kann außerdem in Zukunft auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt.
RAUCHVERBOT: In Nordrhein-Westfalen gilt ein striktes Rauchverbot. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, öffentlichen Einrichtungen, im Kultur- und Freizeitbereich oder auch in geschlossenen Sportstadien darf nicht mehr gequalmt werden. Das neue Nichtraucherschutzgesetz streicht bisherige Ausnahmen, die etwa für Raucherclubs galten. Selbst an Karneval und bei Schützenfesten herrscht in Zelten oder Sälen ein Verbot. In Hochschulen, auf Schulgelände und Spielplätzen ist blauer Dunst ab sofort ebenfalls tabu. Verstöße können bis zu 2500 Euro kosten. NRW hat nun neben Bayern die strengste Regelung.
MISSBRAUCHSOPFER: Mit 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln startet ein Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs. Er soll Menschen helfen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden. Der Fonds wurde auf Empfehlung des Runden Tisches gegen Kindermissbrauch eingerichtet. Er finanziert psychotherapeutische Hilfe und individuelle Aufarbeitung, unterstützt bei Qualifikationsmaßnahmen oder in besonderen Härtefällen.
SONNENSTROMSPEICHER: Um mittags zu große Solarstromkapazitäten im Netz zu vermeiden, gibt es ab sofort ein staatliches Förderprogramm für Batteriespeicher. Über das vom Bundesumweltministerium zusammen mit der KfW-Förderbank aufgelegte Programm kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten beantragt werden. Ziel ist, dass mittags nicht der ganze Solarstrom von der eigenen Anlage in das Netz eingespeist wird, sondern zur späteren Eigennutzung gespeichert wird. 2013 stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung.
LOTTO: Lottospielen wird vom 4. Mai an teurer. Der Spieleinsatz für „6 aus 49“ steigt bei den Ziehungen am Mittwoch und Samstag von 75 Cent auf einen Euro pro Lottokästchen. Außerdem gibt es künftig eine zusätzliche Gewinnklasse, die Zusatzzahl fällt weg. Lotto zufolge steigen die Gewinnchancen, weil die Superzahl nur aus den Ziffern null bis neun besteht. Insgesamt soll der Gewinnplan übersichtlicher und verständlicher sein. Eingeführt wird eine neue Gewinnklasse „Zweier mit Superzahl“: Wer 2 Richtige plus Superzahl richtig hat, erhält einen festen Gewinnbetrag von 5 Euro.