NSU-Prozess: Neue Platzvergabe, neuer Ärger
Nach der Verlosung des Münchner Oberlandesgerichts drohen leer ausgegangene Medien und ein freier Journalist mit Klagen.
München. Die Frauenzeitschrift „Brigitte“ hat es geschafft, auch das Onlineportal „Hallo-Muenchen.de“ — die „FAZ“ und die „Zeit“ hingegen hatten kein Glück. Das Oberlandesgericht München hat die 50 reservierten Presseplätze für den NSU-Prozess verlost. Der wochenlange Streit um die Akkreditierung dürfte sich damit aber noch nicht erledigt haben.
Der freie Journalist Martin Lejeune will nach eigenen Worten eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen, auch die Tageszeitungen „FAZ“, „taz“ und „ Welt“ denken über juristische Schritte nach. „Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen, anders als etwa das Anzeigenblatt ,Hallo München’ — das ist doch absurd“, kommentierte „Welt“-Chefredakteur Jan-Eric Peters. „Wir erwägen eine juristische Klärung.“
Als Gerichtssprecherin Andrea Titz am Montag die Liste der Gewinner vorlas, gab es an einigen Stellen spontanes, bitteres Gelächter — vor allem, wenn ziemlich unbekannte Namen fielen. Wichtige Regionalzeitungen wie der „Tagesspiegel“ und die „Berliner Zeitung“ hingegen warteten vergeblich auf ihre Nennung.
927 Berichterstatter hatten sich um die 50 Plätze im Verhandlungssaal beworben. Da pro Medium nur eine Reservierung vergeben wurde, landeten am Ende 324 Zettel in den Plastikkisten mit den bunten Aufklebern: rot für die Nachrichtenagenturen, blau für die ausländischen Medien und gelb für die große Gruppe der deutschen Medien. Aus diesen Kisten zog Notar Dieter Mayer die Kärtchen, hinter verschlossenen Türen und im Beisein des SPD-Politikers Hans-Jochen Vogel als Zeugen.
„Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als ob Verlosung und Rechtsfindung nicht zusammenpassen“, meint der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer. „Auf den zweiten Blick aber ist das eine vernünftige Lösung: Es geht darum, die Öffentlichkeit zu garantieren, ohne dass das Gericht sich seine Öffentlichkeit selber zusammenstellt, indem es eine konkrete Auswahl trifft. Dafür ist das Losprinzip geeignet.“ So, wie das Gericht es gemacht hat, sei es jedenfalls „im Ergebnis in Ordnung“.
Natürlich seien einige Medien enttäuscht, sagte Gerichtspräsident Karl Huber. „Das ist das Schicksal des Losverfahrens.“ Sein Mitgefühl schien sich jedoch in Grenzen zu halten — vor allem kritisierte er die bisherige Berichterstattung: „Die Angriffe, denen sich das Gericht ausgesetzt sah, obwohl es sich absolut korrekt verhalten hat, sind in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel.“
Dass das erste Akkreditierungsverfahren „absolut korrekt“ war, daran hatte freilich das Bundesverfassungsgericht seine Zweifel. Bei der ursprünglichen Vergabe waren türkische Medien nicht zum Zuge gekommen — obwohl acht der zehn Opfer der NSU-Mordserie aus der Türkei stammten. Deshalb hatten die Karlsruher Richter das OLG angewiesen, die Platzvergabe zu korrigieren.