Große Koalition beim gesetzlichen Mindestlohn auf der Zielgeraden
Koblenz/Passau (dpa) - Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro wird die Unternehmen in Deutschland nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums pro Jahr eine zweistellige Milliardensumme kosten.
„Wir gehen von einer Lohnerhöhung von rund zehn Milliarden Euro über alle Branchen hinweg für all diejenigen aus, die bisher am untersten Rand der Lohnskala stehen“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) der Koblenzer „Rhein-Zeitung“.
Sie bezeichnete diese Kosten als „ganz ordentlich“ - sie müssten aber im Vergleich gesehen werden: „Allein der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst in diesem Jahr macht zusätzlich fünf Milliarden aus. So relativiert sich die Zahl dann doch.“
„Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner (über Ausnahmeregelungen) sind erfolgreich beendet“, bestätigte Nahles der „Rhein-Zeitung“. Für Erntehelfer als „in der Regel kurzzeitig Beschäftigte“ habe man „Lösungen gefunden“. Auch bei den Regelungen für Praktikanten habe sich die Union teilweise durchgesetzt, schreibt das Blatt. Nach Studium oder Berufsausbildung gelte der Mindestlohn aber ohne Einschränkung, betonte die Ministerin. „Gut qualifizierte Leute monatelang für lau zu beschäftigen, damit wird Schluss sein.“
Auch die „Passauer Neue Presse“ berichtet von Mindestlohn-Ausnahmen unter anderem für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Eine entsprechende „Grundsatzeinigung“ zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Arbeitsministerin Nahles (beide SPD) und den Spitzen der beiden Fraktionen wurde der Zeitung in Koalitionskreisen bestätigt.
Für Agrar-Saisonarbeiter solle die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung von 50 auf 70 Tage angehoben, um Obst- und Gemüsebetriebe bei Einführung des Mindestlohns zu entlasten. Diese Lösung müsse jedoch noch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht hin überprüft worden. Außerdem solle die Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn bei Saisonarbeitern ermöglicht werden.
Am Montag findet im Arbeitsausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zu den schwarz-roten Mindestlohnplänen statt. Das Gesetz soll dann am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sprach sich gegen weitere Ausnahmen im Gesetz zum gesetzlichen Mindestlohn aus. „Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. „Ich halte eine allgemeinverbindliche Regelung mit wenigen Ausnahmen, wie sie etwa für Langzeitarbeitslose und Jugendliche vorgesehen sind, für besser.“
Weise äußerte zwar Verständnis für Branchen und Unternehmen, die wirtschaftliche Argumente gegen den Mindestlohn anführten: „Sie formulieren ernstzunehmende Einwände.“ Auf der anderen Seite lebten erfolgreiche Geschäftsideen „von guten Leistungen und Produkten, die die Kunden überzeugen, nicht von niedrigen Löhnen“.
Die von Wirtschaftsexperten geäußerte Befürchtung, der Mindestlohn werde viele hunderttausend Arbeitsplätze kosten, teilte Weise nicht: „Nach den Einschätzungen, die wir von externen Fachleuten und aus unserem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhalten, dürfte es nicht zu Arbeitsplatzverlusten im großen Stil kommen.“