Hartz-IV-Regelsätze steigen um 2,3 Prozent
Berlin (dpa) - Die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende soll Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro steigen.
Das sieht die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für die Kabinettssitzung an diesem Mittwoch vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Die Erhöhung entspricht rund 2,3 Prozent und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent. Der Bundesrat muss den höheren Regelsätzen noch zustimmen.
Nach der Kabinettsvorlage steigt der Hartz-IV-Satz für Kinder von 0 bis sechs Jahren auf 229 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 261 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um 7 auf 296 Euro.
In die Anhebung der Regelsätze geht die Preisentwicklung mit 70 Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne mit 30 Prozent ein. Die Neuberechnung liegt immer im September vor, sie hat also nichts mit der bevorstehenden Bundestagswahl zu tun. Der Vorlage zufolge schlägt die Erhöhung beim Bund mit rund 360 Millionen Euro zu Buche, bei den Kommunen mit etwa zehn Millionen Euro.
Anfang 2012 waren die Regelsätze für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen um 2,1 Prozent gestiegen. Damals wurden auch erstmals die Leistungen für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen nach oben angepasst. 2005, im Startjahr von Hartz IV, lag der Regelsatz für Singles bei 345 Euro.
Bis 2010 wurden die Hartz-Sätze immer im Gleichschritt mit den Renten angepasst. Mit der Hartz-IV-Reform von 2011 wurde aber die Berechnung abgeändert und der Anpassungstermin von der Rente abgekoppelt. Die Renten werden weiterhin zur Jahresmitte angehoben, die Hartz-Sätze nun zu Beginn eines Jahres.
Die Erhöhung für 2014 von rund 2,3 Prozent für Millionen von Hartz-IV-Empfängern liegt deutlich über dem Anpassungssatz für die Westrentner: Diese hatten sich zum 1. Juli mit einer Erhöhung von 0,25 Prozent zufrieden geben müssen. Im Osten lag der Aufschlag allerdings bei 3,29 Prozent.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, kritisierte, auch nach der Anpassung auf 391 Euro bleibe der Regelsatz ein kümmerlicher Armutssatz. „Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437 Euro plus einmaliger Leistungen angehoben werden.“