Hartz IV soll einfacher werden
Kommunen dringen auf Entbürokratisierung. Werden die Sanktionen verschärft?
Berlin. Weniger Bürokratie, möglicherweise härteres Vorgehen gegen Job-Verweigerer: Das sind Überlegungen zur Korrektur der Hartz-IV-Regelungen. Beschlossen sei jedoch noch nichts, stellte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag klar. Es reagierte damit auf einen Medienbericht, in dem von verschärften Sanktionen für säumige Hartz-IV-Empfänger die Rede war.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet unter Beteiligung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen nach diesen Angaben derzeit noch Vorschläge zur Rechtsvereinfachung. „Festlegungen oder Beschlüsse liegen noch nicht vor, Ergebnisse werden im Herbst erwartet.“
Erst dann sei zu entscheiden, welche Vorschläge ins Gesetz sollen. Die Rechtsvereinfachung hat laut Ministerium das Ziel, „weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen zu schaffen. Es ist explizit nicht Ziel der Änderungen, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten.“
Die „Bild“ hatte berichtet, Hartz-IV-Empfängern solle künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten das Geld gekürzt werden. Auf diese Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder geeinigt. Eine solche Regelung existiert jedoch schon. Wer zum Beispiel als Langzeitarbeitsloser ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnt oder einen Termin im Jobcenter unentschuldigt verpasst, muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengelds II um 30 Prozent rechnen.
Dem Zeitungsbericht zufolge soll Hartz IV zudem künftig für zwölf und nicht mehr wie bisher nur für sechs Monate bewilligt werden. Dem Vernehmen nach ist das durchaus Teil der Überlegungen für eine Neuregelung. Eine Entscheidung dazu steht aber ebenfalls noch aus.
Die Kommunen dringen auf einfachere Hartz-IV-Bestimmungen. „Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg. Je einfacher das System werde, desto stärker könnten sich die Jobcenter auf Arbeitsvermittlung konzentrieren.
Die deutschen Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide und gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV ist 2013 erfolgreich gewesen.