Haseloff: Bund-Länder-Finanzstreit festgefahren
Magdeburg (dpa) - Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die künftige Verteilung der Steuereinnahmen stecken nach Einschätzung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in einer Sackgasse.
„Die Sache ist fachlich sehr verfahren“, sagte Haseloff in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Er wolle weiter eine politische Lösung - schließe aber auch einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus.
Die ostdeutschen Länder hätten klar aufgezeigt, dass sie auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 einen erhöhten Bedarf hätten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt die Steuerkraft pro Einwohner derzeit bei 55 Prozent des Bundesdurchschnitts. Alle Ostländer bräuchten noch sehr lange, bis dieser Prozentsatz wesentlich ansteige, erklärte Haseloff. „Momentan erkenne ich nicht, wie die verschiedenen Positionen in unserem Sinne aufgelöst werden können“, sagte Haseloff. „Wir haben bisher ein Ausgleichssystem, das gut funktioniert hat. Alles was derzeit diskutiert wird, ist schlechter und kann von uns nicht hingenommen werden.“
Bund und Länder hatten vereinbart, bis Ende Juni einen Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu finden. Eine Einigung erst nach der Sommerpause gilt als noch schwieriger, weil dann Landtagswahlkämpfe anstehen und 2017 die nächste Bundestagswahl.
„Es muss eine akzeptable, grundgesetzkonforme Finanzausstattung aller Länder geben“, betonte Haseloff. Dies bedeute, dass alle Länder in einer gewissen Spanne um den Mittelwert finanziell auszustatten seien. „Das ist eine aus dem Grundgesetz ableitbare Forderung“, sagte Haseloff. „Alles andere wäre verfassungswidrig.“ Derzeit klagen bereits die Geberländer Bayern und Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht - weil sie allerdings künftig weniger Geld abgeben wollen.
Eine eigene Anrufung der Verfassungsrichter sei für ihn die letzte Option. „Ich glaube nicht, dass es notwendig sein wird. Aber wenn überhaupt nicht erkennbar ist, dass es zu einer Kompromissfindung kommt, dann ist eine abschließende Klärung durch das Verfassungsgericht in Karlsruhe hilfreich.“ Die Richter könnten dann festlegen, wie ein Ausgleichssystem zwischen reicheren und ärmeren Bundesländern aussehen müsse und damit Planungssicherheit geben.