Zusatzversorgung Ifo-Chef Sinn: Zwangssparen für Kinderlose

Ökonom fordert Pflicht zur privaten Zusatzversorgung für alle, die keinen Nachwuchs großziehen.

 Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, möchte Kinderlose zum Sparen für die Rente verpflichten.

Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, möchte Kinderlose zum Sparen für die Rente verpflichten.

Foto: Hannibal Hanschke

Düsseldorf. Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, fordert, dass Kinderlose zum Sparen fürs Alter verpflichtet werden. Konkret schlägt er vor, dass vier Prozent des Bruttoeinkommens zwangsweise in die private Vorsorge fließen. Dies sei notwendig, weil die gesetzliche Rente nicht ausreiche, um im Alter ein auskömmliches Leben zu sichern.

Familien könnten sich solche kapitalgedeckten Zusatzversicherungen aber nicht leisten. Deshalb plädiert der Ökonom dafür, dass Eltern eine zusätzliche umlagefinanzierte Rente bekommen. Der Bezug dieser neuen Kinderrente wäre nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Bezahlt wird sie in Sinns Konzept von allen Bürgern — also nicht nur von abhängig Beschäftigten (wie bei der gesetzlichen Rente), sondern auch von Selbstständigen und Beamten.

„Der eine steckt seine Kraft in die Kindererziehung, der andere in sein Sparkonto, und wenn sie alt sind, erhalten sie beide eine Zusatzrente,“ sagt Sinn. Das sei gerecht und niemand werde benachteiligt. Die Ansprüche der Eltern und Kinderlosen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und des staatlichen Pensionssystems würden von diesem Vorschlag nicht berührt.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, begrüßt das Konzept: „Der Vorschlag, für Rentenansprüche die Zahl der Kinder zu berücksichtigen, ist richtig.“ Hüther möchte allerdings anders als Sinn, dass dies innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung geschieht.

Ein Sprecher des von Andrea Nahles (SPD) geführten Bundesarbeitsministeriums reagierte dagegen sehr zurückhaltend auf Sinns Vorstoß. Erziehungsleistungen würden in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits in erheblichem Umfang berücksichtigt.