Im Fall Edathy führen Spuren nach Kanada

Hat der 44-Jährige Videos im Internet bestellt? Der Politiker attackiert die Staatsanwälte.

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Berlin. Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erhebt wegen der Razzien in seinen Wohnungen und Büros Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Hannover.

„Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen“, sagte er „Spiegel online“.

Am Vortag hatte Edathy öffentlich den Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover macht bisher keine Angaben, was sie dem 44-Jährigen konkret zur Last legt.

Nach Informationen des „Spiegel“ fanden sich Hinweise auf Edathy in Material, das die kanadische Polizei in den vergangenen drei Jahren bei Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Ring sicherstellte. Die Operation hatte den Codenamen „Spade“.

Laut kanadischer Polizei ging es um ein Internetportal, bei dem man sich unter anderem kinderpornografische Videos bestellen kann. Im November gab die kanadische Polizei Informationen über mögliche Kunden an über 50 Länder weiter, in Deutschland an das Bundeskriminalamt. Bei der Operation wurden im November 348 Personen festgenommen.

Ermittler durchsuchten am Mitwoch ein weiteres Büro Edathys in seinem Heimatort Rehburg. „Es wurden dort Dinge sichergestellt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker.

„Die Welt“ berichtete, es seien ein Computer und eine große Kiste mit Unterlagen abtransportiert worden. Söfker sagte, die Existenz des weiteren Büros sei erst durch die Durchsuchung am Montag bekannt geworden. An dem Tag hatte die Polizei die Wohnung des Politikers in Rehburg und vier weitere Objekte durchsucht.

„Nach mir vorliegenden Informationen wirft mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor“, betonte Edathy. Die Staatsanwaltschaft wies seine Anwürfe zurück.

„Wir haben hier ein rechtsstaatliches Verfahren, das sich nicht von Verfahren gegen andere Beschuldigte unterscheidet“, sagte Söfker. „Wenn Herr Edathy meint, dass nicht rechtmäßig gegen ihn vorgegangen wurde, dann kann er dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.“ dpa