Beschäftigungszuwachs Jeder vierte Flüchtling hat mittlerweile einen Job
Berlin (dpa) - Von den seit 2015 aus Kriegs- und Krisenländern nach Deutschland gekommenen Flüchtlingen - unter anderem aus Syrien oder Afghanistan - hat jeder vierte inzwischen Arbeit gefunden.
Das geht aus Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, über die die „Rheinische Post“ als erstes berichtete. Rund jeder Fünfte sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. „Wenn sich der Beschäftigungszuwachs so fortsetzt, hat nach fünf Jahren die Hälfte der Zuwanderer eine Arbeit“, sagte der IAB-Arbeits- und Migrationsforscher Herbert Brücker dem Blatt.
In den vergangenen Jahren waren besonders viele Schutzsuchende nach Deutschland eingereist. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 kamen rund 890.000 Asylsuchende ins Land, 2016 sank die Zahl auf etwa 280.000, im vergangenen Jahr waren es nur noch knapp 187.000.
Das IAB veröffentlicht monatlich einen „Zuwanderungsmonitor“ mit Zahlen zur Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik. Als Kriegs- und Krisenländer gelten in der Aufstellung des Instituts acht Staaten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Flüchtlinge aus diesen Ländern haben besonders große Chancen auf Asyl in Deutschland.
Die Beschäftigungsquote der Menschen aus diesen Staaten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: von 15 Prozent im März 2016 über 17,4 Prozent im März 2017 auf 25,8 Prozent im März 2018. Die Arbeitslosenquote wiederum sank bei dieser Gruppe innerhalb eines Jahres (von März 2017 bis März 2018) klar: von 50,5 auf 40,5 Prozent.
Die Tatsache, dass eine wachsende Zahl von Flüchtlingen Arbeit hat, ist nach Einschätzung des IAB unter anderem auf die positive Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen. In den vergangenen Jahren wurde für Flüchtlinge außerdem der Arbeitsmarktzugang erleichtert.
Bereits 2014 wurde etwa das Arbeitsverbot für Asylbewerber von neun auf drei Monate verkürzt. 2016 fiel an vielen Orten außerdem eine bis dahin sehr hohe Hürde weg: die „Vorrangprüfung“. Sie regelt, dass bei der Jobbewerbung eines Asylbewerbers immer erst zu prüfen ist, ob sich nicht auch ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass für den Job findet.
Fachleute klagten lange, in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sei es dadurch für Flüchtlinge so gut wie gar nicht möglich, einen Job zu finden. Die Regelung wurde daher befristet für drei Jahre ausgesetzt. Wo überall, konnten die Länder je nach Arbeitsmarktlage entscheiden.
Trotz der positiven Entwicklung reicht allerdings nicht bei jedem arbeitenden Flüchtling der Job auch zum Leben: Zum Teil sind sie neben der Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen. Die Quote der Hartz-IV-Bezieher unter Flüchtlingen aus Krisenstaaten stieg laut IAB zwischen Februar 2017 und Februar 2018 von knapp 55 auf fast 65 Prozent. „Bei der Zahl der Leistungsbezieher wird die positive Beschäftigungsentwicklung noch nicht richtig sichtbar“, sagte Brücker der „Rheinischen Post“.