Journalisten fordern neue Akkreditierung für NSU-Prozess
München (dpa) - Die Forderung nach einem Neustart der Akkreditierung für den NSU-Prozess wird lauter. Denn inzwischen ist klar: Nicht alle Medien wurden gleichzeitig informiert. In einem Appell riefen auch 55 Bundestagsabgeordnete das Gericht zu einer Lösung auf.
Nach einer Panne bei der Presse-Akkreditierung fordern die Journalistenverbände DJV und dju einen kompletten Neustart des Anmeldeverfahrens. Das Münchner Oberlandesgericht hatte in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, einige Medien später als andere über den Start der Akkreditierung informiert zu haben. Zudem waren demnach einige Journalisten über den ungefähren Zeitpunkt des Akkreditierungsbeginns vorab informiert.
Der DJV erklärte, damit seien die 50 Presseplätze willkürlich vergeben worden. Eine Gruppe von 55 Bundestagsabgeordneten rief das Gericht auf, eine Lösung zu finden. „Dem großen Interesse muss der entsprechende Raum gegeben werden“, heißt es in dem Appell, den Sevim Dagdelen (Linke), Memet Kilic (Grüne) und Aydan Özoguz (SPD) angestoßen hatten.
Die Türkei bekräftigte derweil ihre Erwartungen, dass der Prozess auch für die türkische Presse zugänglich gemacht werde. Ankara wünsche sich offene Verhandlungen, die allen zugänglich seien, sagte der türkische Staatspräsident Abdullah Gül nach Teilnehmerangaben in einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Donnerstag in Ankara. Je offener, desto besser für Deutschland, wurde Gül zitiert. Allerdings habe die Türkei volles Vertrauen in das deutsche Recht.
Acht der zehn mutmaßlichen Mordopfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatten türkische Wurzeln. Das OLG hatte die 50 festen Presseplätze nach dem Eingang der Anmeldung vergeben. Türkische Medien ergatterten keinen Platz. Die Zeitung „Sabah“ legte deshalb Verfassungsbeschwerde ein. Vizechefredakteur Ismail Erel hatte knapp 20 Minuten nach anderen Medien die E-Mail über den Akkreditierungsbeginn bekommen. Das Karlsruher Gericht wolle „sobald wie möglich“ entscheiden, sagte ein Sprecher am Donnerstag.
Das Münchner Gericht erklärte in der Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, nach Fehlermeldungen seien die Namen aus dem Verteiler genommen worden, wegen derer sich die E-Mail nicht habe senden lassen. Diese sei am 5. März um 8.56 Uhr an die anderen Adressen versandt worden. „Sofort ermittelten wir die richtigen E-Mail-Adressen und sendeten die Pressemitteilung mit der Sicherheitsverfügung etwas zeitverzögert nach“, erläuterte eine Gerichtsmitarbeiterin. Der Anwalt der Zeitung „Sabah“, Ralf Höcker, erklärte in seiner Erwiderung an das Bundesverfassungsgericht, die Stellungnahme des Gerichts bestätige die Ungleichbehandlung.
Weiter wird über eine mögliche Videoübertragung in einen zweiten Saal diskutiert. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, äußerte Bedenken. „Die rechtlichen Fragen einer solchen Übertragung sind hoch schwierig“, sagte er am Mittwochabend in Karlsruhe. Müssten Angeklagte und Zeugen in Kameras und Mikrofone sprechen, könnte dies eine zusätzliche Belastung für sie sein. Andere namhafte Juristen hatten hingegen eine Übertragung unter bestimmten Bedingungen als gangbarsten Weg gesehen.
Der Strafverteidiger Thomas Bliwier, der die Hinterbliebenen des mutmaßlichen Kasseler NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt, verlangt ebenfalls die Video-Übertragung in einen anderen Gerichtssaal. Einen entsprechenden Antrag reichte er nach Informationen der „Welt“ am Donnerstag beim Münchner Oberlandesgericht ein.
Die Behörden bereiten sich auf den Prozessbeginn am 17. April vor. Der bayerische Verfassungsschutz rechnet damit, dass einzelne Rechtsextremisten auftauchen könnten. Es gebe aber keine Hinweise, dass die Szene in größeren Gruppen anreisen wolle. In der bayerischen rechtsextremistischen Szene gebe es keine Solidaritätsbekundungen für die als Mittäterin angeklagte Beate Zschäpe. Die Zurückhaltung könne aber taktische Gründe haben. „Die rechtsextreme Szene hat erkannt, dass NSU kein Gewinnerthema ist“, sagte der Sprecher. „Das bedeutet aber keineswegs, dass sich die Szene glaubwürdig distanziert.“