Juristen des Bundestags rügen Vorratsdaten-Gesetz
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfüllt einem Zeitungsbericht zufolge in mehreren Punkten nicht die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.
Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Dabei gehe es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern.
Laut „Süddeutscher Zeitung“ berät der Bundestag an diesem Freitag erstmals über den Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass Telekommunikationsdaten maximal zehn Wochen gespeichert werden sollen, damit Ermittler bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung darauf zugreifen können.
In dem Gutachten zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird dem Bericht zufolge unter anderem der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger beklagt. Der Entwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Renate Künast, warf Maas vor, unsauber gearbeitet zu haben. „Wer schwerste Grundrechtseingriffe mit der heißen Nadel strickt, produziert verfassungswidrige Gesetze“, sagte die Grünen-Politikerin dem Blatt. Sie beklagte, dass „ausgerechnet der Justizminister die Rechte der Anwälte und der Journalisten gegen die klare Vorgabe des EuGH ignoriert“.