NSU-Prozess JVA-Mitarbeiterin soll über Zschäpes Verhalten aussagen

München (dpa) - Im Münchner NSU-Prozess soll an diesem Mittwoch das Verhalten der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe in der Untersuchungshaft beleuchtet werden.

Foto: dpa

Dazu hat das Oberlandesgericht kurzfristig eine Abteilungsleiterin der Justizvollzugsanstalt Stadelheim als Zeugin geladen, die über Zschäpes Verhalten berichten und dazu befragt werden soll.

Mit der spontanen Zeugenladung kam der Vorsitzende Richter Manfred Götzl einem Antrag von Zschäpes Verteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert zuvor. Borchert hatte vergangene Woche einen entsprechenden Antrag mit dem Ziel einer „Zeugenbefragung“ in Aussicht gestellt und betont, dass sich in Zschäpes Gefängnisakte kein Eintrag über Disziplinarmaßnahen finde. Grasel und Borchert dürften darauf hoffen, dass dies in das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß Eingang finden könnte - und zwar positiv für Zschäpe.

Zu Beginn des Verhandlungstages am Dienstag wollte Grasel den Antrag aber nicht stellen und verwies auf „organisatorische Gründe“. Damit zog er erkennbar den Unmut Götzls auf sich - der daraufhin selbst die Zeugenladung bekanntgab.

Nebenkläger versuchen derweil, Zschäpes Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Mit einem eigenen Beweisantrag wollen sie zeigen, dass die Aussage Zschäpes nicht stimmen könne, sie habe von dem Anschlag in der Kölner Probsteigasse 2001 erst aus Medienberichten erfahren. Das würde dann den Rückschluss zulassen, dass Zschäpe damals sehr wohl in die Anschlagspläne eingebunden gewesen sei, argumentieren sie.

Zschäpe muss sich als Mittäterin an den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ angelastet werden.