Grundgesetz-Änderungen Kabinett beschließt künftigen Bund-Länder-Finanzpakt

Berlin (dpa) - Die von Bund und Ländern vereinbarte Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 nimmt konkrete Formen an. Das Bundeskabinett die nötigen Änderungen des Grundgesetzes und weitere Gesetzespläne.

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Mit den Entwürfen werden der Beschluss von Bund und Ländern vom Oktober und die Einigung über zusätzliche Kompetenzen des Bundes umgesetzt.

Die Finanz- und Verwaltungsbeziehungen zwischen Bund und Ländern werden umfassend neu geregelt. Ab 2020 erhalten die Länder jährlich 9,751 Milliarden Euro vom Bund. Das ist mehr als bisher. Der Bund bekommt im Gegenzug mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten. Endgültig verabschiedet werden soll der neue Finanzpakt von Bundestag und Bundesrat im kommenden Frühjahr.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: „Wir stellen nicht nur die finanziellen Weichen für die Zukunft unseres Föderalismus, sondern modernisieren auch die Art und Weise, wie Bund und Länder zusammenarbeiten.“ Der Bund entlaste die Länder ab 2020 in erheblichem Umfang. Gleichzeitig werde das Verhältnis zwischen Bund und Ländern strukturell verbessert. Die geltenden Regelungen des Finanzausgleichs laufen 2019 aus. Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne wird in seiner derzeitigen Form abgeschafft.

Der Bund erhält unter anderem die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung der Bundesautobahnen. Das unveräußerliche Eigentum an Streckennetz und der Gesellschaft privaten Rechts wird im Grundgesetz verankert. Zugleich wird der Stabilitätsrat gestärkt. Er soll auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen.

Bei Finanzhilfen für Investitionen erhält der Bund mehr „Einwirkungsrechte“. Der Bund kann auch Geld für marode Schulen bereitstellen. In der Steuerverwaltung erhält er mehr Kompetenzen. Über einen bundesweiten Portalverbund sollen Bürger einen besseren Zugang zu Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltungen erhalten.