Umstände ungeklärt Zeugin im NSU-Prozess: Kenne weder Zschäpe noch Mundlos
München (dpa) - Die Umstände eines angeblichen Treffens der mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe und Uwe Mundlos mit zwei Personen nahe einer Berliner Synagoge bleiben zunächst ungeklärt.
Zwar war eine Frau als möglicher Kontakt von Zschäpe und Mundlos ermittelt worden. Sie sagte jedoch am Mittwoch im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München als Zeugin aus, dass sie keinen der beiden je kennengelernt habe. Sie kenne auch das Café nicht, in dem das Treffen im Jahr 2000 stattgefunden haben soll.
Ein Berliner Wachpolizist hatte bei einem früheren Verhandlungstermin über die Begegnung ausgesagt. Das Café befand sich demnach in unmittelbarer Nachbarschaft einer Synagoge im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg. Die vier Personen sollen Stadtpläne oder Landkarten betrachtet haben. Nebenkläger hatten den Verdacht geäußert, bei dem Treffen könnten Ziele für Terroranschläge diskutiert worden sein.
Auf Nachfragen räumte die Zeugin ein, ihre Zwillingsschwester sei mit einem Anführer der inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ zusammengewesen und habe zwei Kinder von ihm. Aufgespürt worden war die Frau erst in diesem Monat auf Verfügung des Gerichts. Im Vorfeld war sie nicht polizeilich vernommen worden. Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin kritisierte deshalb die Bundesanwaltschaft. Die Anklagebehörde habe „keine Erkenntnisse geliefert, wie das sonst üblich ist“, das sei „nicht in Ordnung“.
Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Ihr wirft die Bundesanwaltschaft Mittäterschaft an den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor, die fast alle aus rassistischen Motiven verübt worden sein sollen.