Wegen des Effekts der kalten Progression zahlt ein Steuerzahler nach einer Gehaltserhöhung mehr Steuern. Weil aber der Steuertarif nicht an die Inflationsrate angepasst wird, bleibt ihm am Ende nichts von dem Lohnplus, oder er hat real sogar weniger Geld zum Ausgeben. Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, die Inflationsrate in regelmäßigem Turnus in die Steuerprogression hereinzurechnen, damit die Teuerung die Einkommenserhöhung nicht wieder auffrisst.
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