Kassen verfolgen 53 000 Betrugsfälle im Gesundheitswesen
Berlin (dpa) - Rund 53 000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben die Krankenkassen 2010 und 2011 verfolgt.
Meist handelt es sich um Abrechnungsbetrug, wie aus einem Bericht des Kassen-Spitzenverbands hervorgeht, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und über den die „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ/Freitag) zuerst berichtete. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einem Sachverhalt wurden als mehrere Fälle gezählt.
Dem Bericht zufolge setzten die Kassen Schadenersatzforderungen von 41,4 Millionen Euro durch. In gut 2600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft: Hierbei ging es um den Verdacht auf Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach sich für Härte gegen korrupte Ärzte aus. „Ich gehe davon aus, dass wir noch in dieser Legislatur eine Gesetzesänderung vornehmen“, sagte Bahr am Freitag auf einer FDP-Klausur in Benediktbeuern. Derzeit fehlen für umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwälte gegen Ärzte die gesetzlichen Grundlagen.
Ermittlungen müssten stattfinden können, forderte Bahr auch vor hunderten Funktionären der Mediziner am Donnerstagabend beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin. Ärzte dürften nicht einem Unternehmen verpflichtet sein. Die Prüfungen bräuchten aber noch Zeit. Ärzte sollten auch künftig nicht als Kassen-Angestellte gelten dürfen.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, sagte zur Debatte über Ärztekorruption: „Ich finde diese Diffamierungskampagne nach dem Motto, wenn ein Arzt stiehlt, stehlen alle Ärzte, unerträglich.“ Für Präzisierungen im Sozialgesetzbuch etwa zu Zuwendungen an Ärzte zeigte er sich aber offen. „Das heißt ganz klar, dass diejenigen, die sich nicht korrekt verhalten, auch geahndet werden.“
Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist - etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden. Das Gesundheitsressort wies darauf hin, dass davon unabhängig Fälle von Abrechnungsbetrug, die zu einem Schaden bei einer Kasse führen, bereits strafrechtlich verfolgbar sind.
Der Bundespatientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitag) und derwesten.de: „Noch in diesem Monat muss etwas passieren, sonst wird es schwierig, strengere Gesetze noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.“ Verstöße sollten künftig Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein können.
Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1000 Verfahren gegen Mediziner ein. Die Konsequenzen können Strafen von bis zu 50 000 Euro sein. Auch die Approbation kann entzogen werden - aber nur von Regierungspräsidien und Bezirksregierungen.
Die Linke-Gesundheitsexpertin Martina Bunge kritisierte, „dass Ärztinnen und Ärzte, Pharmakonzerne und andere Beteiligte gar kein Unrechtsbewusstsein haben, wenn Gefälligkeiten, Geld oder andere Vorteile ausgetauscht werden“.