Nordrhein-Westfalen weitet die Inklusion aus
Künftig soll es einen Rechtsanspruch hörbehinderter Eltern auf Gebärdendolmetscher bei Elternabenden in Schulen geben.
Düsseldorf. Gleichberechtigte Teilhabe Behinderter soll nicht auf Inklusion an Schulen beschränkt bleiben. Als erstes Bundesland werde Nordrhein-Westfalen nun auch die weiteren Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Landesrecht umsetzen, kündigte NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) an.
Unter anderem solle es künftig einen Rechtsanspruch hörbehinderter Eltern auf einen Gebärdendolmetscher bei Elternabenden in Schulen und Kindergärten geben, berichtete er am Dienstag in Düsseldorf. Sehbehinderte und Blinde sollen einen Rechtsanspruch erhalten, mit Hilfe von Wahlschablonen selbstständig wählen zu können. Verwaltungen werden verpflichtet, Menschen mit Lernschwierigkeiten komplizierte Mitteilungen in einfachen Worten zu erklären.
Eine entsprechende Vorlage habe das Landeskabinett bereits gebilligt, berichtete Schneider. Für das Gesamtpaket würden Kosten in Höhe von 1,24 Millionen Euro pro Jahr einkalkuliert, die das Land und die Kommunen tragen würden. Nach Anhörung von rund 200 Organisationen soll dem Landtag Anfang des Jahres ein Gesetzentwurf zugeleitet werden. Die Grünen rechnen damit, dass das sogenannte Inklusionsstärkungsgesetz im Juni in Kraft treten kann.
Der Sozialverband VdK vermisst in dem Entwurf „echte Verbesserungen“. Statt klarer Regelungen seien bloß „bestehende Gesetze zusammengefasst und mit Formulierungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufpoliert worden“, kritisierte er in einer Mitteilung.
Dagegen sprach Schneider von einer „kleinen Kulturrevolution“. Der Diskriminierungsschutz Behinderter werde gestärkt. In der inklusiven Gesellschaft der Zukunft werde die Mehrheit aus vielen Minderheiten bestehen. Dies entstehe aber nicht von heute auf morgen.
Ein Sondergesetz für Behinderte werde es nicht geben. Stattdessen sollen mehrere Gesetze angepasst werden, neben dem Schulrecht etwa auch das Arbeitsrecht oder das Personenbeförderungsgesetz. dpa