Verkehrsverbünde: Kein Ersatz von Taxikosten bei Streik
Gelsenkirchen (dpa) - Bei Zugausfällen durch Streiks haben Kunden von Verkehrsverbünden keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Taxi. „Letztlich werden wir auch bestreikt“, sagte Johannes Bachteler vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am Mittwoch in Gelsenkirchen der dpa.
Streiks seien so etwas wie höhere Gewalt. Die Mobilitätsgarantie gelte in den Verkehrsverbünden in NRW während der Streiks nicht.
In den Erstattungsregelungen zur Mobilitätsgarantie heißt es am Beispiel des VRR: „Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind folgende Fälle: Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie zur Erreichung Ihres Zieles ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen.“