Verkehrsverbünde: Kein Ersatz von Taxikosten bei Streik

Gelsenkirchen (dpa) - Bei Zugausfällen durch Streiks haben Kunden von Verkehrsverbünden keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Taxi. „Letztlich werden wir auch bestreikt“, sagte Johannes Bachteler vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am Mittwoch in Gelsenkirchen der dpa.

VRR

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Streiks seien so etwas wie höhere Gewalt. Die Mobilitätsgarantie gelte in den Verkehrsverbünden in NRW während der Streiks nicht.

In den Erstattungsregelungen zur Mobilitätsgarantie heißt es am Beispiel des VRR: „Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind folgende Fälle: Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie zur Erreichung Ihres Zieles ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen.“