Streiks seien so etwas wie höhere Gewalt. Die Mobilitätsgarantie gelte in den Verkehrsverbünden in NRW während der Streiks nicht.
In den Erstattungsregelungen zur Mobilitätsgarantie heißt es am Beispiel des VRR: „Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind folgende Fälle: Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie zur Erreichung Ihres Zieles ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen.“