Das Tempolimit auf der Fleher Brücke ist rechtswidrig
Gericht kippt die Einschränkung auf der Fleher Brücke in Düsseldorf. Die Schilder hätten längst abgebaut werden müssen.
Düsseldorf. Es war eine überraschende Entscheidung — und gleichzeitig eine juristische Ohrfeige für die Landesbehörden. Das Verwaltungsgericht stellte gestern fest, dass die Tempo-80-Schilder auf der Fleher Brücke rechtswidrig sind. Sie hätten nach dem Ende der Sanierungsarbeiten abgebaut werden müssen. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes habe das Land bis heute keinerlei Unterlagen vorgelegt,
Damit folgte die Kammer den Argumenten von Volker Böger, der einen Rechtsanwalt aus Gütersloh vertrat. Der Jurist war auf der Strecke zwischen Düsseldorf und Neuss mit 123 Stundenkilometern geblitzt worden. Dafür kassierte er einen Punkt. „Die Baustelle war damals der Grund, warum die Schilder aufgestellt wurden“, so Böger. Die Sanierungsarbeiten waren aber schon im vergangenen Jahr abgeschlossen worden. Dann hätte das Tempolimit aufgehoben werden müssen.
Das Verwaltungsgericht hatte den Regierungspräsidenten und das NRW-Verkehrsministerium mehrfach aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, warum die Geschwindigkeit wegen des Lärmschutzes auf 80 Kilometer begrenzt werden sollte. Man sei überrascht, dass keine Reaktion erfolgt sei.
Ein Vertreter des Regierungspräsidenten räumte Versäumnisse ein. Man habe den Lärmschutz an der Fleher Brücke verbessert. Danach hätte ein Gutachter prüfen müssen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte überschritten werden. Eine solche Untersuchung wurde bisher nicht in Auftrag gegeben. Damit fehlt die rechtliche Grundlage für ein Tempolimit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Bernhard Hamacher, Sprecher des Regierungspräsidenten erklärte, prüft man jetzt einen Einspruch: „Ob der bestehende Blitzer dann abgebaut oder abgedeckt wird, kann heute noch nicht gesagt werden.“
Unklar ist auch, was mit den vielen Strafverfahren gegen Raser geschieht, die beim Amtsgericht bearbeitet werden. Sprecher Mihail Pohar: „Das liegt in der richterlichen Unabhängigkeit, wie man damit umgeht. Eine Ordnungswidrigkeit bleibt eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Schild rechtswidrig aufgestellt ist. Da gibt es keinen Automatismus.“ Vorerst müssen sich die Autofahrer also noch an die Tempo-80-Regelung auf der Fleher Brücke halten.
Jürgen Borrmann, Sprecher der Bürgerinitiative, die sich für den Lärmschutz eingesetzt hatte, zeigte sich enttäuscht: „Wenn man einen Prozess führt, muss man seine Hausaufgaben machen. Das hat der Regierungspräsident nicht gemacht. Es war nicht einmal ein Jurist dabei.“ Die Anwohner fordern eine Gleichbehandlung mit der Autobahn 44 am Flughafen, wo ebenfalls Tempo 80 gilt. Im Herbst 2015 sollen übrigens die Pylone an der Fleher Brücke saniert werden. Dann dürfte man die Schilder wieder aufstellen.