Gericht kippt Tempo 80 auf der Fleher Brücke
Rechtsanwalt aus Gütersloh hatte geklagt.
Düsseldorf. Im Amtsgericht stapeln sich die Akten, fast täglich geht es um die Tempo-80-Zone auf der Fleher Brücke. Viele Autofahrer klagen gegen die Bußgeld-Bescheide, meist ohne Erfolg. Ein Rechtsanwalt aus Gütersloh fordert, dass der Spuk ein Ende hat und die Anlage abgebaut wird.
Am Donnerstagmorgen hat das Verwaltungsgericht über die Klage entschieden und dem Juristen recht gegeben: Das Land habe keine Gründe für die Tempo-80-Beschilderung genannt, als es diese aufgestellt habe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht rechtmäßig.
Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, da das Land beim Oberwaltungsgericht einen Antrag auf Berufung stellen kann. Autofahrer müssen sich daher nach wie vor an das Tempo-Limit halten.
Zum Fall: Der Anwalt war selbst auf dem Teilstück zwischen Düsseldorf und Neuss geblitzt worden. Er hält die Tempo-80-Zone insgesamt für rechtswidrig. Sie sei ein Überbleibsel der Bauarbeiten und könne durch nichts gerechtfertigt werden. Anwohner hatten die Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft durchgesetzt, weil sie sich davon eine Reduzierung des Lärms erhoffen.
Einer, den es gleich drei Mal auf der Fleher Brücke erwischt hat, ist der Stuntman und Schauspieler Sam Eisenstein, der zwei Jahre lang die spektakulären Szenen bei „Alarm für Cobra 11“ drehte und inzwischen ein erfolgreicher Serien-Schauspieler ist. Er war am 24. April mit seinem Nissan 29 km/h zu schnell auf der Fleher Brücke unterwegs. 80 Euro Bußgeld sollte der 41-Jährige zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben.
„Ich habe vier schulpflichtige Kinder. Das muss organisiert werden“, argumentierte er vor Gericht. Er habe 24 Jahre den Führerschein und sei nie aufgefallen. Bis die „blöde Anlage“ — so der Schauspieler — auf der Brücke kam.
Dort war er im Oktober und im August vorigen Jahres schon zwei Mal in die Falle gerast. Einmal war Eisenstein 28 km/h über dem Limit. „Sie müssten das doch langsam kennen“, schüttelte der Amtsrichter den Kopf. Weil der Schauspieler nicht in seiner Existenz bedroht sei, sah er keinen Grund, das Fahrverbot auszusetzen. Eisenstein nahm seinen Einspruch zurück.