Kein Ende der Querelen um NSU-Prozessablauf
München (dpa) - Noch zwei Wochen bis zum Beginn des wichtigsten Polit-Prozesses seit Jahren. Justiz und Politik erhoffen sich eine Aufklärung der Terror-Mordserie. Doch es gibt weiter Unzufriedenheit mit dem Akkreditierungsverfahren.
Und auch eine Klage droht
Auch nach dem neuen Anlauf zur Vergabe der Journalistenplätze im NSU-Prozess reißt die Kritik am Gericht nicht ab. Zwar wurde grundsätzlich begrüßt, dass die Akkreditierungen nach Medienarten sowie in- und ausländischer Herkunft getrennt verlost werden sollen. Die türkische Zeitung „Hürriyet“ forderte aber für türkische Medien mehr Plätze.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verlangte auch Reservierungen für den türkischen Botschafter und muslimische Religionsgemeinschaften. Und der Anwalt von Hinterbliebenen eines NSU-Opfers will per Verfassungsbeschwerde erzwingen, dass der auf den 6. Mai verschobene Prozess in München mittels Video in einen weiteren Gerichtssaal übertragen wird.
Der Chefredakteur der „Hürriyet“-Europaausgabe, Celal Özcan, sagte dem Radiosender WDR 5: „Die Platzverteilung nach dem Zufallsprinzip ist transparent, aber nicht unbedingt gerecht.“ Vier reservierte Plätze für türkische Medien seien zu wenig, wenn man bedenke, dass acht der zehn Mordopfer der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) türkischstämmig gewesen seien.
Für den Zentralrat der Muslime ist das neue Akkreditierungsverfahren „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, wie der Vorsitzende Aiman Mazyek der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) sagte. Aber das Oberlandesgericht „sollte nun nicht zögern, den nächsten Schritt zu machen und auch für den türkischen Botschafter und deutsch-muslimische Religionsgemeinschaften Plätze gewährleisten.“
In der Verfassungsbeschwerde des Hamburger Hinterbliebenen-Anwalts wird die Forderung nach einer Videoübertragung damit begründet, dass nur so eine angemessene Öffentlichkeit des Verfahrens hergestellt werden könne. Denn die je 50 Plätze für Journalisten und sonstiges Publikum im Saal A101 seien einfach zu wenig, heißt es in dem Schriftsatz, der der Nachrichtenagentur dpa vorlag.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erwartet ein hieb- und stichfestes Verfahren des Münchner OLG. „Es kommt jetzt darauf an dafür zu sorgen, dass dieses Verfahren revisionsfest ist. Das Schlimmste wäre doch, wenn das Urteil wegen Formfehlern angefochten und aufgehoben würde“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, forderte „besondere Sensibilität und Umsicht“ der Richter. „Sicherlich hätten wir uns alle in der Justiz gewünscht, dass das Verfahren mit weniger Aufregung startet“, sagte er der „Welt am Sonntag“.
Friedrich appellierte an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, ihr Schweigen zu brechen und zur Aufklärung der rechtsterroristischen Mordserie beizutragen. „Die Anklage ist umfangreich, die Indizien zahlreich. (...) Ich hoffe, dass die Indizien so stark sind, dass die Anwälte von Frau Zschäpe ihr zur Aussage raten, um das Strafmaß zu reduzieren“, führte Friedrich aus. Trotz des Todes von zweien der mutmaßlichen Haupttäter gehe er „davon aus, dass diese beispiellose Verbrechenserie vor Gericht umfassend aufgearbeitet wird und die Schuld der noch lebenden, mutmaßlichen Täter nachgewiesen werden kann, um sie gerecht zu bestrafen“.
Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen warnte aber vor zu hohen Erwartungen. „Auch wenn es in einer ganzen Reihe von Fragen Antworten geben könnte, ist nicht sicher, dass wir am Ende restlos Klarheit über den NSU haben werden“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag). Häufig könnten in Strafverfahren nicht alle Hintergründe einer Tat ermittelt werden.
Zschäpe wird Mittäterschaft an den rassistisch motivierten Morden und Anschlägen des NSU vorgeworfen. Zudem sind vier mutmaßliche NSU-Helfer angeklagt. Von den zehn Mordopfern der Terrorzelle waren acht türkischer und einer griechischer Herkunft, zudem starb eine deutsche Polizistin.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ hatte Zschäpe bei ihrer Flucht aus Zwickau am 4. November 2011 eine Helferin. Der Verdacht gegen ihre frühere Vertraute Susann E. habe sich erhärtet, schreibt das Magazin. Die 31-Jährige soll Zschäpe kurz nach der Brandstiftung im Haus der NSU-Terrorzelle saubere Kleider übergeben haben. Bisher hatte man der mutmaßlichen Fluchthelferin lediglich Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Sonntag lediglich, dass bei einer von neun beschuldigten Personen Ermittlungen auf den Verdacht der Strafvereitelung ausgeweitet wurden.