Kinder gezielt fördern

Alle Eltern sollen Betreuungsgeld bekommen, nur Hartz-IV-Empfänger nicht? Das ist ungerecht. Zumindest auf den ersten Blick. Auf den zweiten ist es nur konsequent. Hartz IV soll das Existenzminimum sichern, mehr nicht.

So steht es im Sozialgesetzbuch.

Aus diesem Grund bekommen Bezieher dieser Leistung auch weder Kinder- noch Elterngeld. Schließlich soll sich niemand mit Transferleistungen einrichten, sondern sehen, dass er möglichst schnell ohne Hilfe der Gesellschaft leben kann. Es wäre also kontraproduktiv, Langzeitarbeitslose für die Erziehung ihrer Kinder zu bezahlen.

Damit die verständliche Entscheidung der Bundesregierung aber nicht die Falschen trifft, sollte sie sich Gedanken darüber machen, wie sie Kinder aus armen Familien gezielt fördern kann, damit sich Hartz-IV-Karrieren nicht länger vererben.