Der endlose Streit ums Betreuungsgeld
Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen die Bar-Leistung nicht erhalten. Etwa, damit ihre Eltern sie nicht aus der Kita fernhalten?
Berlin. Die Botschaft, dass Hartz-IV-Empfänger vom geplanten Betreuungsgeld ausgenommen werden sollen, empört Opposition wie Sozialverbände: Die schwarz-gelbe Koalition zeige soziale Kälte, schaffe Kleinkinder zweiter Klasse und stigmatisiere die Eltern.
Die CSU, die verbissen um die auch koalitionsintern heftig umstrittene Bar-Leistung kämpft, kontert mit dem Vorwurf der „Heuchelei“.
Regierungssprecher Steffen Seibert mühte sich am Mittwoch um Beschwichtigung. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) werde erst im Sommer einen Gesetzentwurf zu den Koalitionsplänen vorlegen, nach denen ab 2013 diejenigen Eltern ein Betreuungsgeld erhalten sollen, die ihre zwei- und dreijährigen Kinder selbst betreuen.
Doch allein ein Blick in das Sozialgesetzbuch II hätte genügt, die ganze Aufregung zu relativieren. Hartz IV gilt als reine Grundsicherung zum Lebensunterhalt. Paragraf 11 des Gesetzes schreibt vor, dass alle „Einnahmen in Geld oder Geldeswert“ bei der Leistung grundsätzlich anzurechnen sind. Das gilt für Verdienste wie für staatliche Sozialleistungen. Ausnahmen, Freibeträge oder Abstriche bei der Anrechnung sind klar geregelt.
Bis zum Sparpaket der Koalition von Ende 2010 war das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger anrechnungsfrei. In der Regel gab es den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Das galt dann ab 2011 nicht mehr — sofern der Anspruch nicht zuvor durch eigene Berufstätigkeit erworben worden war.
Das neue Betreuungsgeld soll laut Absprache in der Koalition im November 2011 analog zum bestehenden Elterngeld geregelt werden. Bereits dort habe Einvernehmen geherrscht, die Hartz-IV-Empfänger beim Betreuungsgeld wie beim Elterngeld auszugrenzen, heißt es aus der Union.
Warum diese Botschaft gerade jetzt? Zum einen soll damit das Argument der Opposition entkräftet werden, mit dem Geld würden gerade jene Eltern animiert, ihre Kinder aus einer Kita fernzuhalten, die auf frühkindliche Bildungsangebote angewiesen sind.
Zum anderen geht die Botschaft an die Adresse der Betreuungsgeld-Kritiker in der CDU. „Das Betreuungsgeld ist ein Konjunkturprogramm für Media-Markt und Saturn“, kritisiert etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl-Georg Wellmann. Also Betreuungsgeld für einen neuen Flachbildschirm?
Das Ausgrenzen der Hartz-IV-Kinder entkräftigt den Vorwurf der Opposition nur bedingt, dass ausgerechnet bei Eltern aus bildungsfernem Milieu Fehlanreize gesetzt werden. In Deutschland leben 3,9 Millionen Minderjährige in einer „Risikolage“ — weil ihre Eltern arm sind, ohne Job, die deutsche Sprache nicht beherrschen oder ein Elternteil alleinerziehend ist. Doch nur 1,9 Millionen dieser Kinder erhalten auch Hartz IV.