Kritik am Urteil zur Sicherungsverwahrung

Berlin (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zum Schmerzensgeld für zu Unrecht sicherungsverwahrte Straftäter ist auf Kritik gestoßen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (55, CSU) sagte der „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe): „Der deutsche Steuerzahler muss schon für die Überwachung dieser Verbrecher zahlen. Jetzt soll ihnen auch noch eine hohe Entschädigung gezahlt werden. Diese Entscheidung kann der Normalbürger nicht verstehen. Die Opfer dieser perversen Gewalttäter fühlen sich verhöhnt.“

Herrmann sagte der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Die Welt“: „Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei. Sie werden also als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft. Hier werden die Verhältnisse auf den Kopf gestellt“.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte „Bild.de“: „Bei dem Urteil dreht sich mir der Magen um, aber es entspricht der bisherigen Rechtsprechung. Das Geld wäre allerdings bei den Opfern als verspätete Wiedergutmachung besser aufgehoben gewesen.“

Jörg-Uwe Hahn (FDP), Hessens Justizminister und Vorsitzender der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern, verteidigt das Urteil. Hahn sagte „Bild.de“: „Deutschland muss akzeptieren, dass in den Jahren 1998-2004 schlicht Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Dafür müssen wir jetzt teuer nachsitzen.“