Kinderfeuerwehr nimmt Edathy-Geld
Verden/Hannover (dpa) - Auch nach Ende des Kinderporno-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy kehrt in dem Fall keine Ruhe ein: Die SPD im Bezirk Hannover nahm das bislang ruhende Parteiordnungsverfahren wieder auf.
Ob Edathy am Ende die SPD verlassen muss, ist offen. Die Parteistatuten lassen auch andere Sanktionsformen wie eine Rüge oder eine für bis zu drei Jahre ruhende Mitgliedschaft zu.
Das Landgericht Verden fand am Dienstag mit dem niedersächsischen Jugend- und Kinderfeuerwehrverband einen neuen Abnehmer für die 5000 Euro, die Edathy im Gegenzug für die Verfahrenseinstellung als Geldauflage zahlen muss. Der Verband teilte auf seiner Internetseite mit, er wolle mit dem Geld insbesondere sein Präventionskonzept im Bereich Kindeswohlgefährdung ausbauen.
Der Kinderschutzbund Niedersachsen, den das Gericht zunächst als Empfänger ausersehen hatte, hatte es in der vergangenen Woche abgelehnt, das Geld anzunehmen. Er warf Edathy fehlende Reue vor. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können.
Erst wenn der ehemalige Bundestagsabgeordnete die 5000 Euro überwiesen hat, ist das Verfahren gegen ihn offiziell beendet. Edathy hatte im Gericht bereits angekündigt, das Geld in einer Summe überweisen zu wollen. Dazu hat er nun einen Monat Zeit.
Das Landgericht hatte den Kinderporno-Prozess vergangene Woche gegen Zahlung der 5000 Euro Geldauflage eingestellt. Der Entscheidung war eine Einlassung Edathys im Gericht vorausgegangen, in der er zugab, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben. Im Anschluss hatte Edathy auf seiner Facebook-Seite aber umgehend betont, er habe damit kein Geständnis abgelegt. Daraufhin hatte es massive Kritik gegen die Gerichtsentscheidung gegeben.
Das parteiinterne Ordnungsverfahren gegen Edathy war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, es wurde aber bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt. Um Edathy aus der Partei auszuschließen, müsste ihm ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden. Die Hürden dafür sind sehr hoch.