Kita: Bund und Land am Pranger
Laut Urteil müssen Kommunen Eltern Gebühren erstatten, wenn Plätze fehlen. Die Städte verlangen Finanzhilfe.
Düsseldorf. Den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen droht im kommenden Jahr eine Finanzkatastrophe wegen der fehlenden Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige. Der Städtetag schlägt Alarm und will Bund und Land mit in die Haftung nehmen.
Mindestens 27 000 Kita-Plätze müssen noch geschaffen werden, damit das Land im kommenden Jahr den gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch erfüllen kann. Womöglich ist die Lücke noch größer. Es gibt Statistiken, die von bis zu 40 000 Plätzen ausgehen.
Dann könnte es für die Städte richtig teuer werden: Denn nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 7A 10671) dürfen sich die Eltern die Kosten für eine private Kita von der Stadt erstatten lassen. Das sind leicht 6000 Euro im Jahr.
„Auf die Städte in NRW könnten so leicht dreistellige Millionensummen zukommen. Das können die allein nicht tragen“, sagte Eberhard Kanski, Vizechef des NRW-Steuerzahlerbundes, unserer Zeitung.
Norbert Bude (SPD), Chef des NRW-Städtetags und Oberbürgermeister in Mönchengladbach, sagte: „Die Großstädte verlangen Hilfe von Bund und Land. Sie haben den Rechtsanspruch beschlossen. Deshalb sehen wir sie in der Mitverantwortung, wenn es zu Klagen kommt, und dann muss diese Mitverantwortung auch beim Ausgleich von Schadenersatzforderungen deutlich werden.“
Dem Urteil in Rheinland-Pfalz — es ist allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergeleitet — weisen die Experten schon jetzt große Bedeutung zu. „Wenn jemand einer Berufstätigkeit nachgehen will und kein Betreuungsplatz bereitgestellt wird, kann es zu solchen Klagen kommen, bei denen Eltern von den Städten Schadenersatz verlangen.“
Der Steuerzahlerbund sieht vor allem den Bund in der Pflicht. „Dort wurde der Rechtsanspruch beschlossen. Dort muss er dann auch finanziell garantiert oder entschädigt werden“, sagte NRW-Vize Kanski.