Umstrittenes Pflanzengift Koalition will beim Glyphosat-Ausstieg zusammenarbeiten

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will beim Ausstieg aus dem Unkrautgift Glyphosat ausdrücklich an einem Strang ziehen und erwägt Zulassungsbeschränkungen für glyphosathaltige Mittel.

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Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) zeigte sich skeptisch mit Blick auf ein nationales Verbot des Wirkstoffs, kündigte aber einen raschen Vorstoß zur Reduzierung des Glyphosat-Einsatzes an. Sie werde in den nächsten Tagen einen Vorschlag machen, wie die Anwendung eingeschränkt werden könne, sagte Klöckner am Montag vor Sitzungen der CDU-Führungsgremien in Berlin.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte der „Rheinischen Post“, dass ein Verbot des Wirkstoffs nur auf EU-Ebene möglich sei. Auf nationaler Ebene gehe es aber um die Mittel, die ihn enthalten. Die Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel müssen in diesem Jahr erneuert werden. Zuständig für die Zulassung sind das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebenmittelsicherheit (BVL) und das Umweltbundesamt (UBA). Der „systematische und schrittweise Ausstieg“ müsse bis 2021 vollendet sein, bekräftigte Schulze.

Ein Sprecher des Umweltministeriums verwies darauf, dass mehr als 80 Kommunen und mehrere Unternehmen schon jetzt den Einsatz von Glyphosat auf ihren Flächen ablehnen. „Der Ausstieg ist möglich, der Ausstieg ist auch schon längst im Gang“, sagte er.

Klöckner betonte, dass sie sich an den Koalitionsvertrag halte: „Ich bin da vertragskonform“, sagte sie. Auch das Umweltministerium verwies darauf, dass Union und SPD sich auf eine Minderungsstrategie geeinigt hätten mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich zu beenden. Im Vertrag heißt es weiter: „Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-konformen Rahmen verankern.“

Die Agrarministerin hatte der „Süddeutschen Zeitung“ vor dem Hintergrund rechtlicher Bedenken der EU-Kommission gegen ein Glyphosat-Verbot in Österreich gesagt: „Verbote haben nicht immer Bestand.“ Sie betonte später, sie habe sich nicht gegen ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. „Ich habe darauf hingewiesen, dass es eine europarechtliche Frage ist.“ Das von Österreich ausgesprochene Komplettverbot sei europarechtswidrig.

Kärnten, dessen Parlament im Januar 2018 als erstes österreichisches Bundesland ein Glyphosatverbot auf öffentlichen Flächen beschloss, wurde von der EU ausgebremst: Sich nur auf das Vorsorgeprinzip zu berufen, reiche nicht. Seitdem läuft die Suche, wie ein nationales Verbot aussehen könne, das nicht gegen Europarecht verstößt. Die österreichische Regierung hat eine Machbarkeitsstudie zum Voll-Ausstieg in Auftrag gegeben, die bis Ende 2018 vorliegen soll.

Der Unkrautvernichter Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Der ehemalige Agrarminister Christian Schmidt (CSU) veranlasste gegen den Willen von Ex-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), dass Deutschland in Brüssel zustimmte, was für erhebliche Verstimmungen in der großen Koalition sorgte und ihm einen Rüffel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einbrachte.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein. Die europäische Lebensmittelbehörde Efsa, die Chemikalienagentur Echa und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sahen aber keine ausreichenden Belege dafür. Umweltschützer kritisieren aber auch negative Folgen für die Artenvielfalt, insbesondere schade Glyphosat Insekten und Vögeln, da es ihre Lebensgrundlage zerstöre.

Grünen-Chef Robert Habeck verwies darauf, dass zwar kein nationales Verbot, aber eine Einschränkung der Anwendung etwa von Privatleuten oder auf Gewerbeflächen und auf Bahnschienen oder in Naturschutzgebieten möglich sei. „Und man kann Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis verbieten“, sagte er, etwa die Behandlung von Feldern kurz vor der Ernte oder vor dem Säen.

Dagegen sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Gero Hocker, dass ein Verbot „lediglich andere, weniger geprüfte und möglicherweise ineffiziente Mittel zum Einsatz kommen lassen“ werde. „Das Pflanzenschutzmittel ist für die Arbeit der Landwirte von großer Bedeutung und bei fachgerechter Anwendung aus wissenschaftlicher Sicht unbedenklich“, sagte er.