Koalition will die Diäten erhöhen

Jeder Abgeordnete soll insgesamt 830 Euro mehr bekommen.

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Berlin. Union und SPD wollen die Abgeordnetendiäten umfassend reformieren und dabei erhöhen. Die Diäten sollen in zwei Schritten um je 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen. Ab Juli soll die Entschädigung der Abgeordneten von 8252 auf 8667 Euro angehoben werden. 2015 soll der zweite Schritt folgen — ein Plus um weitere 4,8 Prozent. Die Entschädigungen der Abgeordneten waren zuletzt Anfang 2013 angehoben worden.

Von 2016 an sollen die Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland steigen. Ab der nächsten Legislaturperiode wird der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen, hieß es. Abstimmungen über jede Erhöhung sollten damit entfallen.

Entsprechende Pläne wurden im Vorstand der Unionsfraktion gebilligt. Auch beim Koalitionspartner SPD wurde darüber beraten. Die Pläne orientieren sich an Empfehlungen einer vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzten Kommission unter Vorsitz des früheren Justizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP). „Die Kommission sieht die Bezüge eines verheirateten oder besoldungsrechtlich gleichgestellten Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung an“, heißt es. Und: „Die Kommission befürwortet die Anbindung an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts.“

Geplant ist demnach auch, den Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen künftig eine Zulage zu zahlen. Sie sollen einen Zuschlag von 15 Prozent der Diäten bekommen, weil sie ein höheres Arbeitspensum haben. Bisher erhalten nur der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter Amtszulagen.

Gekürzt werden soll bei den Pensionen. Der Höchstsatz solle von 67,5 Prozent der Diät nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent sinken. Die Möglichkeit des früheren Pensionseintritts schon mit 57 Jahren solle abgeschafft werden. Stattdessen sollten Abgeordnete ab der nächsten Legislaturperiode frühestens mit 63 in Pension gehen können. Red