Koalitionskreise: Union bremst bei Steuerentlastung
Berlin (dpa) - Im Ringen der schwarz-gelben Koalition um Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen tritt die Unionsfraktion weiter auf die Bremse.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus Berliner Koalitionskreisen vom Freitag dringt die FDP dagegen darauf, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Die FDP beharrt demnach darauf, ein konkretes Datum und Volumen für eine Entlastung der Mittelschicht festzulegen. In der Union wird aber die Auffassung vertreten, dass kein Zeitdruck für schnelle Entscheidungen herrscht. Es gebe Gedankenspiele für eine Steuerentlastung Anfang 2013. Ein konkretes Entlastungsvolumen solle zunächst nicht genannt werden. Zunächst war in der Koalition von einem Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro die Rede gewesen. Die Fraktionen sollten zudem ausreichend Zeit für Beratungen bekommen, hieß es jetzt.
Ob es noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein Treffen der Koalitionsspitzen gibt, bei dem die Steuerentlastung und andere wichtige Themen besprochen werden könnten, ist weiter offen. Ein solches Treffen hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der FDP- Vorsitzende Philipp Rösler angestrebt. Die Freidemokraten sehen einen günstigen Moment für ein Entlastungssignal, da an diesem Mittwoch im Kabinett der Bundeshaushalt für 2012 sowie die mittelfristige Finanzplanung beschlossen werden sollen.
Das Finanzministerium bestätigte unterdessen, dass kleine und mittlere Firmen dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung profitieren sollen. Die während der Finanzkrise vor zwei Jahren eingeführte und bis Ende 2011 befristete Sonderregel solle unbegrenzt ins Gesetz geschrieben werden. Damit gewährt der Fiskus kleinen und mittleren Unternehmen praktisch einen Zahlungsaufschub bei der Umsatzsteuer.
Es handelt sich dabei um keine Milliarden-Entlastung mit neuen Ausfällen für die Staatskassen. Vielmehr verschafft die Regelung Kleinunternehmern einen zeitweisen Liquiditätsvorteil, kostet den Staat unter dem Strich aber kein zusätzliches Geld. Die Koalition von Union und SPD hatte im Juni 2009 beschlossen, dass Unternehmen mit bis zu 500 000 Euro Umsatz die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen müssen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Dies ist die sogenannte Ist-Besteuerung.
Sie sorgt in Krisenzeiten für mehr Finanzspielraum, senkt Finanzierungskosten und bringt teils Zinsvorteile. Auch bei schlechter Zahlungsmoral kann dies eine Entlastung bedeuten. Normalerweise muss der Fiskus nach der „Soll-Besteuerung“ schon dann bedient werden, wenn die Rechnung geschrieben wurde - auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Die Bundesländer hatten sich nun für eine Verlängerung der Regelung über 2011 hinaus ausgesprochen. „Das Bundesregierung unterstützt diese Richtung und möchte auch erreichen, dass eine solche Umsatzsteuergrenze von 500 000 Euro dauerhaft eingeführt wird“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Nach früheren Angaben sollte eine bundesweite Anhebung der Umsatzgrenze von Juli 2009 bis Ende 2011 einmalig 1,95 Milliarden Euro umfassen. Nach neueren Berechnungen sind es dem Vernehmen nach allerdings nur 1,1 Milliarden Euro, die später eingehen.