Kohl will fünf Millionen Euro von Ghostwriter Schwan

Köln (dpa) - Altkanzler Helmut Kohl (85) will von diesem Donnerstag an fünf Millionen Euro Schmerzensgeld von seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan erstreiten.

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Er verlangt das Geld von Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und dem Heyne-Verlag für die Veröffentlichung von in seinen Augen vertraulichen Zitaten in dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bereits entschieden, dass die Veröffentlichung von über 100 Zitaten in dem Buch unrechtmäßig war. Die Zitate stammen aus langen Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hatte, damit dieser anschließend als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.

Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Kohl und Schwan. Der Kölner Journalist veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren gemeinsamen Gesprächen.

Kohl klagte gegen das Buch und bekam Recht. Die Veröffentlichung der Zitate war demnach unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestand. Kohl habe alles Mögliche erzählt, Schwan habe dann das Manuskript erarbeitet, und dann habe der CDU-Politiker ganz genau überprüft, welche Aussagen er veröffentlicht haben wollte und welche nicht. Schwan sei in diesem Arbeitsverhältnis nur eine Art „Zuarbeiter“ gewesen, stellte das Oberlandesgericht Köln fest. Das Buch durfte deshalb in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden.

Nach den Entscheidungen über die einstweilige Verfügung im vergangenen Jahr beginnt nun das Hauptsacheverfahren. Darin klagt Kohl außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan ihre Gespräche aufgenommen hatte.

Die Originalbänder hatte Schwan bereits zurückgeben müssen. Der Bundesgerichtshof hatte dem 85 Jahre alten Kohl die Mitschnitte zugesprochen. Es geht um 600 Stunden aus den Jahren 2001 und 2002. Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler und gestaltete maßgeblich die Wiedervereinigung mit.

Schwan sieht sich in der Sache zu Unrecht angegriffen. Der ehemalige WDR-Redakteur betont, seine Rolle habe sich keinesfalls auf die eines „Mikrofonhalters“ beschränkt. Vielmehr habe er in den Gesprächen die Fragen gestellt, habe sich umfassend eingelesen und auf dieser Grundlage die Memoiren verfasst.