Krankenkasse: Weniger Verdachtsfälle auf Ärzte-Pfusch

Berlin (dpa) - Im vergangenen Jahr haben sich bei der Techniker-Krankenkasse (TK) weniger Versicherte wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers gemeldet.

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Nach 4020 im Jahr 2014 waren es nur noch 3275, wie aus einer Erhebung der gesetzlichen Krankenkasse hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 2013 lag die Zahl der Meldungen bei 3604. Damit gibt es keine eindeutige Tendenz der gemeldeten Verdachtsfälle.

Besonders viele Meldungen betrafen erwartungsgemäß den chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse zufolge 1204 Fälle gemeldet. Bei Zahnmedizinern gab es 387 Verdachtsfälle, gefolgt von den Orthopäden mit 194 und den Allgemeinmedizinern mit 192 Verdachtsfällen. Im vergangenen Jahr forderte die TK von Ärzten und Kliniken 14 Millionen Euro für Folgekosten von Falschbehandlungen zurück.

Auch nach Bundesländern aufgelistet gingen die Verdachtsfälle durchweg zurück. Mit Abstand die meisten Behandlungsfehler verzeichnete die Kasse im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen. Hier sanken die Verdachtsfälle von 989 auf 848. An zweiter Stelle dieser Rangliste steht Bayern mit 405 Fällen (2014: 497). Am wenigsten Fälle haben die Länder mit den wenigsten Einwohnern: Bremen (22/2014: 33) und Saarland (23/2014: 41). Davor liegen die fünf neuen Bundesländer.

Der Medizinrechtsexperte der TK, Christian Soltau, stellt jedoch klar: „Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich auch um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist.“ Die Bundesärztekammer und Gesundheitsministerium mahnen immer wieder eine offene Fehlerkultur an, statt plakativer Pfusch-Vorwürfe gegen Ärzte.

Allerdings sei andererseits davon auszugehen, „dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt - etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können“, erläuterte Soltau. Schätzungen über die bundesweite Zahl der Behandlungsfehler reichten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom vergangenen Jahr von jährlich 40 000 bis 170 000.

Wie viele der Verdachtsfälle tatsächlich Behandlungsfehler sind, ist schwer zu sagen. Dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurden 2014 rund 14660 vermutete Behandlungsfehler angezeigt. In 74 Prozent der Fälle hat sich der Verdacht nicht bestätigt. In 26 Prozent der Fälle konnte ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, zum überwiegenden Teil mit Schadensfolgen.