Lebensversicherung: Garantiezins soll weiter sinken
Experten empfehlen für Neuverträge ab 2015 eine Verringerung auf 1,25 Prozent. Bundesregierung entscheidet.
Köln. Verbrauchern droht beim Abschluss von Kapitallebensversicherungen ab 2015 eine noch niedrigere Garantieverzinsung als bisher. Der Zinssatz für Neuverträge, den die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen, könnte dann von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.
Diese Empfehlung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, an die Bundesregierung übermittelt. Grund sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es Versicherungsunternehmen immer schwerer, versprochene Renditen zu erwirtschaften.
Seit dem Jahr 2000 wurde der Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt, von vier Prozent schrittweise gesenkt. Letztlich entscheidet das Bundesfinanzministerium über den Garantiezins.
Das Ministerium berät sich dazu mit der Finanzaufsicht Bafin. An die Empfehlung der DAV ist es nicht gebunden. Allerdings gilt das Votum der Versicherungsmathematiker als wichtige Richtschnur.
Zuletzt hatte die Bundesregierung den Garantiezins Anfang 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Eine weitere Verringerung droht das Produkt Kapitallebensversicherung unattraktiver zu machen. Branchenprimus Allianz Leben weist aber darauf hin, dass der Garantiezins nur eine Komponente ist. Entscheidend für die Kunden sei die Gesamtverzinsung. Sie lag laut früheren Angaben der Rating Assekurata 2013 bei durchschnittlich 4,65 Prozent.
Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Bestehende Verträge wären von der Änderung nicht betroffen. Red