Mord-Prozess gegen ehemaligen SS-Mann eingestellt
Hagen/Köln (dpa) - Der Kriegsverbrecherprozess gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins wegen der Ermordung eines niederländischen Widerstandskämpfers ist überraschend eingestellt worden.
In den fast 70 Jahren seit der Tat seien Beweise verloren gegangen, begründete das Landgericht Hagen die Entscheidung am Mittwoch. Es sei nicht mehr möglich gewesen, Zeugen zu befragen und zu hinterfragen. Der heute 92-jährige Bruins konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat unterdessen einen 88 Jahre alten Kölner wegen seiner Beteiligung an dem Massaker im französischen Oradour-sur-Glane im Jahr 1944 angeklagt. Die Anklagebehörde wirft dem Mann gemeinschaftlich begangenen Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen vor. Bei dem Massaker starben 624 Einwohner des Dorfes, darunter 254 Frauen und 207 Kinder.
In Hagen war der 92-Jährige Bruins angeklagt, mit einem Vorgesetzten im September 1944 den Gefangenen bei einer fingierten Flucht in der Nähe von Groningen erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Die Vorsitzende Richterin nannte die Einstellung eine für viele „unerwartete Entscheidung“. Die Kammer gehe zwar zumindest von einem Totschlag aus. Mordmerkmale hätten aber nicht mehr nachgewiesen werden können. Der Vorwurf des Totschlags sei verjährt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil zunächst prüfen. Der Anwalt der Nebenklägerin, der 97 Jahre alten Schwester des Opfers, will zunächst seine Mandantin über den Ausgang informieren. „Dieses Urteil wird sie sehr schockieren“, sagte er.
Der gebürtige Niederländer Bruins hatte sich während des Krieges freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. Nach einer Verletzung während des Russlandfeldzuges wurde er in die Grenz- und Hafenstadt Delfzijl versetzt. Dort wurde am 21. September 1944 der Widerstandskämpfer getötet. Die Alliierten waren zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden auf dem Vormarsch. Adolf Hitler hatte kurz zuvor den sogenannten Niedermachungsbefehl gegeben.
Bruins war bereits 1949 in den Niederlanden wegen mehrerer Taten von einem Sondergericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits in Deutschland untergetaucht. Später wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Ausgeliefert wurde er nie, weil er mit dem Eintritt in die SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Nachdem Bruins in den 1970er Jahren in der Nähe von Hagen aufgespürt worden war, kam es zu Ermittlungen im Fall des Widerstandskämpfers und wegen der Ermordung zweier niederländischer Juden.
Der jetzt angeklagte 88-jährige Kölner soll als Maschinengewehrschütze Angehöriger einer Kompanie des SS-Panzergrenadier-Regiments „Der Führer“ gewesen sein. Er war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Laut Anklage sollen die Soldaten den Befehl zur Ermordung erhalten haben, um eine vermeintliche Entführung eines Bataillonskommandeurs zu rächen und die Bevölkerung abzuschrecken. Unter den 624 Opfern waren 254 Frauen und 207 Kinder.
In einer Vernehmung habe der Angeschuldigte eingeräumt, in Oradour gewesen zu sein, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Er habe aber bestritten, an den Tötungshandlungen aktiv beteiligt gewesen zu sein. Nach Brendels Angaben wird derzeit noch gegen weitere fünf Deutsche und einen Österreicher wegen der Beteiligung an dem Massaker ermittelt.