Lohnsteuerfehler - Ministerium empfiehlt Korrektur

Berlin (dpa) - Nach Fehlern in den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für Millionen Arbeitnehmer hat das Bundesfinanzministerium eine Korrektur und erneute Übermittlung empfohlen.

Die Personalabteilungen der Unternehmen sollten die Bescheinigungen der betroffenen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten korrigieren und dann ein zweites Mal an die Arbeitnehmer aushändigen.

Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Schreiben des Finanzministeriums hervor. Lohnsteuer-Experten raten Arbeitnehmern zudem, genau zu prüfen. Würde der Fehler nicht korrigiert, könnten Arbeitnehmer Experten zufolge im Schnitt 1000 Euro verlieren.

Bei gut fünf Millionen Arbeitnehmern gingen kürzlich fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 ein. Betroffen davon waren freiwillig gesetzlich Versicherte, also Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 45 000 Euro brutto verdienen und nicht privat versichert sind. Das waren Anfang Januar rund 4,458 Millionen Arbeitnehmer.

Der Fehler bestand darin, dass in den Zeilen 25 und 26 der Bescheinigung nur die Arbeitnehmeranteile für die Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung ausgewiesen wurden.

Erst im Januar hatte das Finanzministerium klargestellt, dass auch die Arbeitgeberzuschüsse aufzulisten sind. Die Beiträge sind seit 2010 voll steuerlich absetzbar - was allerdings ein Fehler in den jeweiligen Lohnprogrammen zunächst verhinderte. Einige Unternehmen hatten dies intern auch den Beschäftigten mitgeteilt.

Seine Lösung präsentierte das Ministerium vergangene Woche. Die Korrektur und erneute Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 sollte „ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint“, wie es in dem Schreiben heißt.

Die Softwarehersteller der Lohnprogramme setzen sich wiederum dafür ein, dass die Finanzbehörden bei der Einkommensteuerveranlagung die unterschiedlichen Konstellationen der Zeilen 25 und 26 berücksichtigen.

Der Neue Verband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, die Bescheinigung genau zu prüfen, bevor die Steuererklärung ausgefüllt wird. Notfalls könne der Betrag auch problemlos selbst korrigiert werden. Der Arbeitgeberzuschuss müsste lediglich addiert werden. Das wäre dann nahezu die doppelte Summe. Auch sollten die betroffenen Arbeitnehmer später ihren Einkommensteuerbescheid genauestens kontrollieren, ob der Fiskus die Korrektur berücksichtigt habe.