Innere Sicherheit Maas: Deutschland braucht mehr Staatsanwälte und Richter
Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mahnt angesichts von Forderungen nach einer Stärkung der Polizei auch dringend mehr Richter und Staatsanwälte an. „Die besten Gesetze nützen nichts, wenn diese nicht ordentlich vollzogen werden“, sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur.
„Es muss nicht nur mehr Polizisten, sondern auch mehr Staatsanwälte und Richter geben.“ Derzeit würden viele Debatten über Tausende neue Polizisten geführt, die das Land brauche. „Das ist gut und richtig so. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein“, betonte der Ressortchef.
Das Thema Personalnot bei der Polizei ist seit langem ein politischer Dauerbrenner - und ein prominentes Wahlkampfthema. Union und SPD wie auch Linke und Grüne verlangen allesamt mehr Polizisten in Bund und Ländern. Union und SPD nennen dazu übereinstimmend eine Größenordnung von 15 000 Stellen. Der Ruf nach einer bessere Ausstattung der Justiz spielt in der Debatte bislang kaum eine Rolle.
„Wer mehr Polizei will, damit mehr Straftaten aufgeklärt werden, der wird zwangsläufig auch mehr Arbeit für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte produzieren. Deswegen muss man auch den zweiten Schritt konsequenterweise mitgehen“, sagte Maas.
„Ich würde mir wünschen, dass alle genauso intensiv für mehr Staatsanwälte und Richter eintreten, wie sie es für mehr Polizisten tun. Beides gehört untrennbar zusammen.“ Auf die Frage, ob der Rechtsstaat noch handlungsfähig sei, sagte er: „Der Rechtsstaat ist handlungsfähig, aber er braucht mehr Personal.“
In einigen Bundesländern gebe es mittlerweile erste positive Entwicklungen. Dort würden Stellen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten wieder neu ausgeschrieben. „In den vergangenen Jahren - im Zeitalter der Schuldenbremse - wurde in diesen Bereichen viel Personal eingespart“, beklagte Maas und mahnte: „Wir dürfen den Rechtsstaat nicht kaputtsparen.“
Wichtig sei, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat hätten. „Dabei ist es eine entscheidende Frage, dass eine Straftat innerhalb von einem überschaubaren Zeitraum auch vor Gericht landet.“