Maas will heimliche Nacktaufnahmen verbieten
Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Kinderpornografie sieht der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) ein generelles Verbot unbefugt aufgenommener Nacktbilder vor - nicht nur von Kindern, sondern auch Erwachsenen.
Strafbar werden sollen nach dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, auch unbefugte bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten der Bilder bestraft werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Fotos und Filme verkauft oder unentgeltlich weitergegeben werden, wie im Justizministerium erläutert wurde. Maas hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung zuleiten lassen.
Schon bisher waren unbefugte Aufnahmen innerhalb der Wohnung oder eines besonderen blickgeschützten Bereichs nicht erlaubt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs). Die räumliche Einschränkung soll nun aber aufgehoben werden, wenn es um Aufnahmen von Nackten oder bloßstellenden Situationen geht. Die Höchststrafe für die Verbreitung steigt von bis zu einem Jahr auf bis zu drei Jahre Haft.
In beiden Fällen gilt: Die Fotos oder Videos müssen heimlich oder gegen den Willen der abgelichteten Person gemacht worden sein. Wer etwa einen Betrunkenen gegen dessen Willen fotografiert, könnte dafür bestraft werden; wer seine angeheiterten Freunde mit deren Wissen auf einer Party knipst, eher nicht - es sei denn, die Fotos werden weiterverbreitet, obwohl die Freunde dies nicht wollen.
In das bereits bestehende Verbot, kinderpornografische Schriften herzustellen, zu verbreiten oder zu beziehen (Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs), hat Maas zudem das sogenannte Posing aufgenommen. Seinem Entwurf zufolge wäre es künftig auch strafbar, nackte Kinder in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung zu fotografieren - sofern die Aufnahme unbefugt gemacht wird.
Ein Beispiel: Im Internet zeigt ein heimlich oder gegen den Willen eines Mädchens angefertigter Film, wie sich das nackte Kind nach einem Spielzeug bückt. In so einem Fall macht sich der Vertreiber strafbar und muss mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen. Ebenfalls strafbar macht sich, wer solche Videos oder Bilder aufnimmt oder sie bezieht.
Straffrei bleiben sollen nach wie vor Eltern, die ihre nackten Kinder beim Spielen fotografieren - denn diese Aufnahmen geschehen in der Regel nicht unbefugt. „Wir sollten nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand“, hatte Maas bereits früher klargestellt.
„Posing“ ist bislang eine Grauzone. Derzeit sind nur solche Aufnahmen ausdrücklich verboten, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen.
Die Verschärfung ist auch im Sinne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). „Die Ministerin begrüßt die Vorschläge des Bundesjustizministers zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen“, teilte ihr Ressort am Samstag mit.
Hintergrund der Gesetzesreform ist neben einer EU-Richtlinie, die Deutschland noch umsetzen muss, die Edathy-Affäre. Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hatte im Internet Bilder nackter Kinder gekauft. Die Aufnahmen zeigten allerdings keine expliziten sexuellen Handlungen. In der anschließenden Debatte über Kinderpornografie wurden Stimmen laut, auch Bilder von posierenden Kindern zu verbieten.
Die Grünen kritisieren, dass die EU-Richtlinie von 2011 erst jetzt umgesetzt werden soll. „Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung hierfür erst den Anstoß durch die Edathy-Affäre braucht“, erklärten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Dörner und die Vorsitzendes Rechtsausschusses, Renate Künast.
Maas plant außerdem, die Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch nach hinten zu legen. Seinen Plänen zufolge soll die Verjährung erst dann beginnnen, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist. Bislang ist 21 Jahre die Altersgrenze.
„Das empfinden Opfer von sexualisierter Gewalt als Verrat“, kritisierte der Opfer-Verband Netzwerk B und forderte, die Verjährungsfrist ganz abzuschaffen. Die Täter könnten dann immer rechtlich verfolgt werden, egal wie lange der Missbrauch zurückliegt.