Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern soll generell verboten werden
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen.
Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien zur Abstimmung zugesandt wurde.
Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe „bloßstellender“ Bilder. Darunter fallen auch Bildaufnahmen einer „unbekleideten Person“. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt oder nicht, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Über den Beginn der Ministeriumsabstimmung hatte zuerst der Berliner „Tagesspiegel“ berichtet.
Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (Grooming), wie die Zeitung schreibt. Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Mit der Neuregelung würden dem Blatt zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.
Anlass für den Vorstoß war die Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, der im Internet Bilder nackter Kinder angekauft hatte. Die Länder forderten den Bund am Freitag zum raschen Handeln auf. Bilder nackter Kinder könnten auf Pädophile stimulierend wirken, heißt es in einer Bundesrat-Entschließung. Besonders der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen.