Danach sollen sowohl Entscheidungen zur Ausrüstung als auch zu Standorten überdacht oder verändert werden. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Bundeswehrreform gegebenenfalls nachgebessert werden soll, es aber keine „Reform der Reform“ gibt.
In dem Papier der SPD-Verteidigungspolitiker heißt es dem Bericht zufolge nun: „Wir werden die Standortentscheidungen, die noch nicht eingenommen worden sind, auf Effizienz und tatsächliche Notwendigkeit hin überprüfen lassen.“
In einem zweiten, ergänzenden Papier konkretisieren sie, was das bedeutet: Zwar wolle man den Betroffenen weiter Planungssicherheit bieten, doch sei man „bei einigen Standortentscheidungen“ nicht der Auffassung, dass alle selbst auferlegten Kriterien des Verteidigungsministeriums „auch wirklich beachtet und sorgfältig gegeneinander abgewogen wurden“, zitiert die Zeitung aus der Vorlage.
Als „Beispiele für einen erneuten Überprüfungsbedarf“ werden mehrere Vorhaben genannt, darunter die Verlegung der Fallschirmspringerausbildung aus Altenstadt in Oberbayern, die Verlegung der 1. Panzerdivision von Hannover nach Oldenburg, der Umzug des Stabes einer Panzergrenadierbrigade von Torgelow nach Neubrandenburg und einer Panzerbrigade von Amberg nach Cham.
Zudem sei „eine erneute und umfassende Betrachtung der Donau-Schiene von Donaueschingen bis Ulm notwendig“. Es leuchte nicht ein, dass der Standort in Meßstetten geschlossen werden solle, während in Donaueschingen „teuer investiert werden muss“.