Ermittlungsbefugnisse erweitert Mehr Rechte für Polizei im Kampf gegen Kindesmissbrauch
Berlin · Ein neues Gesetz erlaubt der Polizei, mit Hilfe künstlicher Intelligenz täuschend echte Missbrauchsbilder zu erstellen.
Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. Wie der Bundestag am Freitag beschloss, dürfen sie sich künftig mit künstlich am Computer erzeugten Missbrauchsvideos in Internetforen einschleichen. Zugang zu solchen Tauschbörsen bekommt man oft nur, wenn man selbst Bilder oder Videos mit grausamen Missbrauchsszenen hochlädt. Bisher konnten die Ermittler in diese Kreise nicht eindringen, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.
„Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen“, betonte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie wolle den Ermittlern alle Instrumente an die Hand geben, um Täter, Hintermänner und Portalbetreiber schneller zu verurteilen. „Diese computergenerierten Bilder sehen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigen aber niemals echte Kinder“, betonte sie.
Die künstlichen Missbrauchsvideos dürfen künftig nur dann genutzt werden, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen und ein Gericht zustimmt. Außerdem dürfen zur Herstellung keinerlei Abbildungen echter Menschen verwendet werden. In der Debatte sagten Abgeordnete mehrerer Fraktionen, es gebe Bedenken, so noch mehr Missbrauchsmaterial in Umlauf zu bringen – es wiege aber schwerer, dass man so endlich die Chance habe, besser an die Täter ranzukommen.
Verdeckte Ermittler können sich in Foren einschleusen
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnte, die künstlichen Videos dürften „nur als Ultima Ratio in Umlauf gebracht werden“. „Aber wir sollten uns dieser Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung nicht berauben“, sagte er. Auch der Kinderschutzbund sprach sich trotz zahlreicher Bedenken dafür aus, im Kampf gegen Kindesmissbrauch Lockvögel und animierte Bilder einzusetzen. „Unser Rechtsstaat muss auch im Netz handlungsfähig bleiben“, forderte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Derzeit könnten Täter im Darknet „völlig ungeniert und unbehelligt Gewaltdarstellungen austauschen“. Mit dem Gesetz wird auch bereits der Versuch strafbar, in sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Anders als bisher können künftig auch Täter bestraft werden, die zwar glauben, sie kommunizierten mit einem Kind – tatsächlich antwortet ihnen aber ein verdeckter Ermittler, der sich als Kind ausgibt. „Die Täter handeln in der gleichen schrecklichen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauchstat zu gewinnen“, begründete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Änderung.
FDP, Linke und Grüne kritisierten die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen das Cybergrooming. „Hier wird möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen“, sagte der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens. Der Linken-Vertreter Niema Movassat verwies darauf, dass kein Rechtsgut verletzt werde, wenn mit einem Erwachsenen kommuniziert werde. „Bestraft wird die Gesinnung des Täters.“ Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sagte, hier seien die bestehenden Möglichkeiten der Polizei zur Gefahrenabwehr ausreichend. dpa/AFP