Mietrecht: Sinkende Modernisierungsumlage sorgt für Ärger
Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete stärker einschränken als bislang bekannt - bekommt dabei aber Gegenwind vom Koalitionspartner.
„Die Neuregelung darf nicht dazu führen, dass nicht mehr in den Wohnungsbestand investiert wird“, warnte der Unions-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU). Eine Senkung der Modernisierungsumlage im vorgeschlagenen Umfang sehe er deshalb kritisch. Auch die Immobilienwirtschaft signalisierte Widerstand.
Bei einer Wohnungsmodernisierung darf der Vermieter bislang elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Im Koalitionsvertrag war eine Senkung auf zehn Prozent vereinbart, das Justizministerium peilt jetzt aber die Marke von acht Prozent an. Das geht aus einem Grundlinien-Papier des Justizministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt und über das zuerst die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet hatte.
Darin ist ferner eine Kappungsgrenze vorgesehen, wonach die Miete nach einer Modernisierung in acht Jahren um höchstens 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen darf. Zudem schlägt das Justizministerium vor, die Berechnung der Betriebskosten auf die tatsächliche Wohnfläche zu begrenzen - bisher sind Abweichungen von zehn Prozent zulässig.
Reformiert werden sollen auch die Regularien, nach denen der Mietspiegel erstellt wird. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten sollen nicht mehr nur die vergangenen vier Jahre berücksichtigt werden, sondern die vergangenen zehn Jahre. Doch auch hier kündigt die Union ihren Widerstand an. Durch das Vorhaben des Justizministeriums würden die Vergleichsmieten erheblich sinken, warnte Luczak. „Durch das Zusammenwirken mit der Mietpreisbremse wäre jede Dynamik und Anreiz zum Wohnungsneubau damit erstickt.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) sieht sogar die Pläne von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zur energetischen Gebäudesanierung in Gefahr. Bei einer Einschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeit „werden notwendige Investitionen in die Modernisierung in vielen Fällen komplett unwirtschaftlich“, erklärte BID-Chef Axel Gedaschko.
Angesichts der Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern ist es wohl ausgeschlossen, dass die Eckpunkte unverändert in die Endfassung der Mietrechtsreform einfließen. Das Justizministerium verweist aber ohnehin darauf, dass derzeit nur die ersten Gespräche liefen. Der Referentenentwurf - die Vorstufe zum fertigen Gesetzentwurf - werde frühestens im Frühjahr 2016 vorliegen.