Mindestlohngesetz ist auf dem Weg

Berlin (dpa) - In 21 der 28 EU-Staaten gilt schon ein gesetzlicher Mindestlohn - nun hat der Bundestag auch in Deutschland eine solche Regelung auf den Weg gebracht.

Foto: dpa

Die Abgeordneten debattierten am Donnerstag erstmals das neue Tarifpaket-Gesetz, das einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro vorsieht.

Foto: dpa

Für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bringt das Vorhaben mehr Gerechtigkeit und eine Stärkung der Tarifautonomie. Linke und Grüne kritisierten die Ausnahmen für junge Leute unter 18 und für Langzeitarbeitslose. Redner der Union riefen nach zusätzlichen Übergangsregelungen für Branchen, die sich vom Mindestlohn „beschwert“ fühlen.

Foto: dpa

Nahles verteidigte die Neuregelung gegen Kritik. „Fünf Millionen Menschen arbeiten zu Dumpinglöhnen, ohne Mindestlohn würden sie nicht erreichen, einigermaßen anständig bezahlt zu werden.“

Foto: dpa

Mehr als drei Millionen Arbeitnehmer seien bereits durch Branchenmindestlöhne geschützt, ohne dass es zu den von manchen befürchteten Arbeitsplatzverlusten gekommen sei. Dennoch gebe es in der Tariflandschaft „große weiße Flecken“. „Wir brauchen ein klare Grenze nach unten, und das geht nur mit einem klaren gesetzlichen Mindestlohn“, sagte die Ministerin.

In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2015. Vorgesehen sind Ausnahmen für Jugendliche bis 18, für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Annahme einer Beschäftigung und für Praktikanten. Für Branchen, für die ein langsamerer Anstieg der Lohnuntergrenze tariflich vereinbart ist, gilt der gesetzliche Mindestlohn erst ab 2017.

Die Neuregelung garantiert nach den Worten von Nahles, dass der flächendeckende Mindestlohn künftig nicht von der Politik, sondern von den Tarifpartnern festgelegt wird: In einer Kommission, die sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. „Wir geben den Sozialpartnern wieder mehr Einfluss und Gestaltungsmacht. Und wir geben der Arbeit wieder ihren Wert zurück.“ Mit dem Tarifpaket setze die große Koalition „ein klares Zeichen“.

Das bestritt die Opposition. Diese sieht in dem Gesetzespaket nur einen überfälligen, noch dazu unzureichenden Schritt. „Hören Sie auf mit den Ausnahmeregelungen für junge Leute und Langzeitarbeitslose“, forderte Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst. 8,50 Euro lösten zudem das Problem der Altersarmut „überhaupt nicht“. Union und SPD verfehlten so ihre eigenen Ziele. Aus Linken-Sicht ist die Mindestlohn-Regelung ein „Flickenteppich“.

Die Grünen argumentierten ähnlich. Ein Sicherheitsnetz mit lauter Löchern sei kein Sicherheitsnetz, kritisierte Vizefraktionschefin Kerstin Andreae. Für die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, sind die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose „das Bauernopfer, das die SPD der Union für den Mindestlohn geben musste“.

Aus den Reihen der Union mahnten Abgeordnete wie der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher Karl Schiewerling (CDU) zusätzliche Übergangsregelungen und Ausnahmen für Bereiche an, in denen sich Probleme durch den gesetzlichen Mindestlohn abzeichneten. Genannt wurden Saisonarbeiter, Taxifahrer, aber auch Praktikanten. Kritik gab es daran, dass künftige Anpassungen beim Mindestlohn sich allein am Tariflohnindex des Statistischen Bundesamtes orientieren sollen.