Minister für mehr Schutz von Frauen bei Vergewaltigung

Berlin (dpa) - Mehr Schutz von Frauen nach einer Vergewaltigung, mehr Zusammenarbeit der Länder gegen sogenannte Paralleljustiz radikaler Islamisten, keine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer - das haben die Justizminister beschlossen.

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Die Ergebnisse ihrer Herbstkonferenz in Berlin im Überblick:

VERGEWALTIGUNGS-PARAGRAF AUF DEM PRÜFSTAND: Frauen sollen künftig vom Gesetz auch bei solchen Vergewaltigungen besser geschützt werden, die das Strafrecht bisher nicht ausreichend abdeckt. Es gehe nicht um eine Verschärfung des Strafmaßes, sondern um „Konstellationen“ von sexueller Gewalt, die nicht konkret definiert seien, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nach dem Beschluss seiner Länder-Ressortkollegen, den Paragrafen 177 Strafgesetzbuch auf den Prüfstand zu stellen, will er „schnellstmöglich“ einen Reformentwurf vorlegen. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder (CDU), schlug vor, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Bislang müssten Frauen bei Vergewaltigungen „noch eine Art von Gegenwehr erbringen“.

PARALLELJUSTIZ: Die Justizminister richten unter Vorsitz Bayerns eine Arbeitsgruppe ein, um ihre Erfahrungen über Ländergrenzen hinweg auszutauschen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Auch das Bundesjustizministerium solle sich beteiligen, hieß es. Dessen SPD-Ressortchef Maas sprach von einer „sehr sensiblen Diskussion, gerade zum jetzigen Zeitpunkt“ angesichts der Probleme mit Radikalislamisten und ihren teils rechtsradikalen Gegnern. Er warnte davor, zu überzeichnen: Es gebe kein strukturelles, über Einzelfälle hinausgehendes Problem mit sogenannter Paralleljustiz in Deutschland. Berlins Justizsenator Thomas Hellmann (CDU) warnte, die Berliner Fälle hätten integrations- und auch frauenfeindliche Hintergründe.

RADFAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS: Es soll beim bisherigen Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bleiben: 1,6 Promille (zum Vergleich: 1,1 Promille bei Autofahrern), wie durch die bisherige Rechtsprechung definiert. Angesichts einer neuen Studie des Rechtsmedizinischen Instituts in Düsseldorf gebe es „keinen Anlass, eine niedrigere Promillegrenze festzuschreiben“, sagte Ministerin Kuder. Die Innenminister hatten zuletzt als Reaktion auf Unfälle mit betrunkenen Radfahrern eine Änderung des Grenzwertes angemahnt.

VERBOT BISLANG LEGALER DESIGNERDROGEN: Gesetzeslücken soll das Bundesjustizministerium nach dem Wunsch der Länder etwa mit einer „Stoffgruppen-Strafbarkeit“ schließen. Derzeit finde „ein Hase-und-Igel-Spiel“ statt, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD). Im Betäubungsmittelgesetz ist die Zusammensetzung illegaler Drogen zwar genau beschrieben - weicht die Rezeptur aber nur leicht davon ab, ist die Droge legal, auch wenn sie einer illegalen Droge sehr ähnelt. „Der Fantasie sind da leider keine Grenzen gesetzt“, sagte Kolb mit Blick auf neue „Badesalz-Drogen“.