Prozess Ministerin Wanka verteidigt AfD-Kritik vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka steht nach wie vor zu ihrer umstrittenen Kritik an der AfD, die sie im November 2015 über eine Pressemitteilung ihres Ministeriums verbreitet hatte.

Johanna Wanka am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Uli Deck

Darin hatte sie als Reaktion auf die AfD-Parole „Rote Karte für Merkel!“ eine „Rote Karte für die AfD“ gefordert.

Die Ankunft Hunderttausender Flüchtlinge in Europa sei damals eine große Herausforderung und Belastungsprobe gewesen, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit ihrem Aufruf zu einer Großdemonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel!“ habe die AfD nicht nur die Kanzlerin, sondern die gesamte Bundesregierung angegriffen. „Und da habe ich mich auch persönlich empört und habe darauf reagiert“, schilderte Wanka. Das müsse ihrer Ansicht nach auch als Mitglied der Bundesregierung möglich sein.

Die AfD klagt gegen Wanka, weil sie die Mitteilung über ihr Ministerium verbreiten ließ. Eine Ministerin dürfe nicht ihre amtliche Funktion nutzen, um die Reichweite ihrer Botschaft zu erhöhen und ihr mehr Autorität zu verleihen, sagte der Prozessbevollmächtigte der AfD, Marc Vallendar.